Dem Schutz der Natur kommt aus Gründen der Generationengerechtigkeit ein hoher Stellenwert zu. Vielerorts wird der Naturschutz jedoch missbraucht, um die wirtschaftliche Entwicklung zu verhindern. Die FDP Sachsen-Anhalt setzt sich für eine ausgewogene Abwägung und Bewertung von Naturschutzbelangen und Investitionsvorhaben ein.
Die Bewertung von Naturschutzbelangen sollte gerade in strukturschwachen Regionen die geringe Vorbelastung der Flächen berücksichtigen und unter dem Aspekt der Etablierung regionaler Wertschöpfung sowie Vermeidung der Abwanderung abgewogen werden.
Um die Verhinderungspolitik der Umwelt- Naturschutzverbände zu begrenzen, soll das Verbandsklagerecht eingeschränkt und die finanzielle Unterstützung dieser Verbände ausschließlich als Projektförderung erfolgen.
Die Einschränkung des Verbandsklagerechts soll dabei auf mehreren Ebenen erfolgen. Die Frist des § 2 III 1 UmwRG (Umweltrechtsbehelfsgesetz) soll von einem Jahr auf einen Monat verkürzt werden. Die Frist des § 2 III 2 UmwRG von zwei Jahren auf sechs Monate.
Zu streichen ist § 4 I Nr. 3 a) UmwRG. Ebenso 3 Ia 2 UmwRG.
3 UmwRG ist um eine Regelung zu ergänzen, die eine Aberkennung der Vereinigungseigenschaft im Sinne des UmwRG unter entsprechenden Voraussetzungen regelt. Eine solche Voraussetzung stellt etwas das rechtsmissbräuchliche Verhalten der Vereinigung dar.
Begründung:
Investitionsplanungen in Schierke zum Bau einer Seilbahn, die Entwicklung des Industrieparks Mitteldeutschland in Sangerhausen oder die Nordverlängerung der A14 sind nur einige prominente Beispiele bei denen die wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale des Landes durch überzogene Naturschutzbelange blockiert oder ganz verhindert werden. Mit langwierigen und kostspieligen Klageverfahren, bzw. mit deren Androhung verzögern oder verhindern Umwelt- und Naturschutzverbände die wirtschaftliche Entwicklung im Land. Mit Hilfe der institutionellen Förderung durch das Land (die für Personal- und Bürokosten verwendet werden können) sind Verbände in der Lage, derartige Klageverfahren durchführen. Damit Landesmittel nicht mehr gegen das Land eingesetzt werden können, soll die Förderung der Umwelt- und Naturschutzverbände in Zukunft ausschließlich nur noch als Projektförderung durchgeführt werden.
Dabei zeigen die Fälle Schierke mit einem Alternativverlauf der Trasse (VS-Meldung vom 18.12.17) und eines anzupassenden B-Plans in Sangerhausen für Ausgleichsflächen für die Hamsterpopulation (MZ-Meldung vom 11.12.17), dass die unterschiedlichen Interessenlagen durch Kompromiss- und konstruktiver Dialogbereitschaft durchaus adressiert werden können.
Die FDP Sachsen-Anhalt fordert mehr Selbstverwaltung und Engagement im und für den ländlichen Raum. Darunter verstehen wir im Einzelnen.
Staatliche Entscheidungen sollen möglichst in die Kreise und Gemeinden unter Beachtung der dafür notwendigen personellen und finanziellen Ausstattung (Konnexitätsprinzip) verlagert werden.
Gemeinden soll die Chance gegeben werden, sich als Grundzentren zu stabilisieren. Die Zahl der Grundzentren darf nicht willkürlich von oben verordnet werden.
Wir wollen lebendige Dörfer (Innen- vor Außenentwicklung). Das Leben im Dorf ist eine persönliche Entscheidung für ein Rückzugsgebiet abseits der städtischen Hektik. Dafür müssen dennoch vor Ort Partizipationsmöglichkeiten durch Vereine und eine bürgernahe Verwaltung gegeben sein.
Die Attraktivität des ländlichen Raums lebt vom bürgerlichen Engagement und stärkt somit das Gefühl der Zugehörigkeit. Aufgabe der Landesregierung ist dies zu unterstützen und nicht durch Aufgabenverlagerung ohne Finanzausgleich den Handlungsspielraum der Gemeinden und Kreise weiter zu schwächen.
Im Sinne einer nachhaltigen Politik sollten insbesondere in dünn besiedelten Regionen verstärkt gemeindeübergreifende Ansätze verfolgt werden.
Die bereits etablierten Förderprogramme, wie ELER und LEADER, müssen auf den Prüfstand gestellt werden. Die Unterstützung von bürgerlichem Engagement in vor Ort gewählten Strukturen muss ein sichtbarer und spürbarer Förderschwerpunkt sein.
Den Vereinen und Genossenschaften sollen keine bürokratischen Hürden auferlegt werden, um das bürgerliche Engagement nicht bereits im Keim zu ersticken. Hier ist es Aufgabe des Landes die Rahmenbedingungen entsprechend zu setzen.
Eine kommunale Öffnungsklausel in der Kommunalverfassung soll Kommunen eine begründete Aussetzung landesspezifischer Regelungen vor Ort ermöglichen, die durch die Kommunalaufsicht zu prüfen ist.
Die FDP Sachsen-Anhalt setzt sich für bessere Voraussetzungen für die mittelständische Wirtschaft im ländlichen Raum ein. Darunter verstehen wir im Einzelnen.
Die klein- und mittelständischen Strukturen prägt die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt. Die damit verbundenen Chancen gerade für den ländlichen Raum bleiben durch eine bisher auf Großansiedlungen orientierten Wirtschaftsförderpolitik der letzten Jahre ungenutzt.
Regionale klein- und mittelständische Wirtschaftskreisläufe müssen gestärkt werden. So sollen z.B. landwirtschaftliche Produkte nicht nur für den Welthandel hergestellt, sondern auch den regionalen Bedarf decken. Davon soll auch die nachgeordnete Wertschöpfungskette profitieren.
Wir fordern eine Initiative „Fachkräfte für den ländlichen Raum“ gemeinsam mit den Kammern. In einer übergreifenden Regionalentwicklung muss die aktuelle räumliche Situation von Auszubildenden mit teils erheblichem Mobilitätsaufwand zwischen Wohnort, Ausbildungsstelle und Berufsstelle überdacht werden.
Die Agrarwirtschaft ist als wichtigstes Standbein des ländlichen Raumes nachhaltig zu sichern. Dabei ist es wichtig den Landwirt als Unternehmer zu sehen. Für uns gilt: privat vor Staat, Erwirtschaften vor Verteilen.
Wir brauchen in Sachsen-Anhalt einen neuen strategischen Ansatz zur Förderung des ländlichen Raumes. Nur dadurch erreichen wir, dass die verfügbaren Fördermittel auf EU-, Bundes- und Landesebene möglichst optimal verteilt werden und den Landwirten Raum für wirtschaftliche Tätigkeit lassen.
Wir wollen den Abbau von Bürokratie erreichen und gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen, indem wir EU-Recht zeitnah und 1:1 umsetzen, ohne zusätzlichen Auflagen.
Wir unterstützen regionale wirtschaftliche Energiekonzepte und treten für eine möglichst weitgehende Wertschöpfung vor Ort ein. Die vorhandenen Konzepte, z.B. in den Bioenergiedörfern der Altmark, insbesondere zur Nahwärmeversorgung, im funktionalen Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Betrieben sind weiter auszubauen und bürgerliches Engagement nachhaltig zu stärken.
Kommunen sollen sich vorrangig auf ihre hoheitlichen Aufgaben beschränken, damit die Privatwirtschaft Platz zur Entfaltung hat.
Die FDP Sachsen-Anhalt fordert einen Vorrang für Infrastruktur als Rückgrat der ländlichen Regionen. Darunter verstehen wir im Einzelnen.
Kitas und Grundschulen müssen für Kinder und Eltern erreichbar bleiben. Durch mehr Raum für jahrgangsübergreifendes Lernen, die Verringerung der Mindestschüler/-kinderzahlen und bessere Kooperationsmodelle der Bildungseinrichtungen kann die Basisbildungsstruktur trotz angespannter öffentlicher Haushalte erhalten bleiben.
Der Individualverkehr bleibt auch langfristig wichtigstes Standbein der ländlichen Mobilität. Dafür sind durch Ausbau einer modernen und leistungsfähigen Straßeninfrastruktur, unter einzelfallbezogener Zurückstellung naturschutzfachlicher Belange die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
Gleichwohl unterstützen wir einen nachfragegerechten ÖPNV. Ziel sind flexible Lösungen vor Ort, die eine starre und teure Überversorgung verhindern, indem sie sich den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen anpassen. Bürgerschaftliches Engagement und nachbarschaftliches Miteinander haben gerade in kleinsten Ortschaften das Potenzial öffentliche Angebote wirksam zu ergänzen. Die öffentliche Hand kann hier häufig als Koordinationsplattform dienen, und sich so auch selbst dank der anerkennenswerten Tätigkeit engagierter, eigenverantwortlicher Ehrenamtlicher finanziell entlasten.
Einen nicht nutzerfinanzierten ÖPNV lehnen wir ab. Aufgrund der Bevölkerungsdichte im ländlichen Raum ist das ÖPNV-Netz aus Nachfrage- und somit ökonomischen Gründen deutlich geringer ausgestaltet, im Gegensatz zum urbanen Raum. Eine Vergemeinschaftung der gesamten ÖPNV-Kosten geht daher zu Lasten des ländlichen Raums.
Insgesamt muss sich die Infrastruktur, ob zur Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser am langfristigen kommunalen Bedarf unter Berücksichtigung der Demographie orientieren. Um die Zukunftsfähigkeit der Kommunen und somit des ländlichen Raums zu sichern, muss auch ein sozialverträglicher und nicht wirtschaftshemmender Rückbau von veralteten Kanalstrukturen sinnvoll gestaltet werden können. So werden finanzielle Freiräume für andere notwendige Investitionen geschaffen.
Die parteiübergreifenden Ankündigungen zum Breitbandausbau sind in Sachsen-Anhalt schnellst möglich umzusetzen. Weitere Verzögerungen schaden dem Wirtschaftsstandort nachhaltig.
Die FDP Sachsen-Anhalt fordert eine zukunftsfeste medizinische Versorgung im ländlichen Raum Darunter verstehen wir im Einzelnen.
Die für die Sicherstellung zuständige Kassenärztliche Vereinigung hat die Rahmenbedingungen für den Erhalt einer hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum zu schaffen.
Daneben müssen wir das Gesundheitssystem, z.B. durch den Einsatz von Telemedizin weiter flexibilisieren.
Die Krankenhausplanung orientiert sich an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort. Auch für den ländlichen Raum ist die unverzichtbare stationäre medizinische Basisversorgung vor Ort vorzuhalten.
Versandapotheken in Anbindung an einen/r Apotheker/in können einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung im ländlichen Raum beitragen. Die dazu notwendigen Rahmenbedingungen sind zu schaffen.
Die FDP Sachsen-Anhalt fordert sicheres Wohnen und Leben im ländlichen Raum. Darunter verstehen wir im Einzelnen.
Die allgemein propagierten „gleichwertigen Lebensverhältnisse in Stadt und Land“ sind praktisch nicht umsetzbar und von den Bürgern im ländlichen Raum auch oft nicht gewollt. Hinter dem „Wohnen auf dem Lande“ stehen in vielen Fällen ganz bewusste Entscheidungen. Wir fordern eine ehrliche und keine polemische Zielsetzung in diesem Bereich.
Wir unterstützen das längst überfällige Umdenken in der Sicherheitspersonalpolitik. Die weiteren Planungen müssen sich wieder an den Aufgaben und nicht an willkürlichen Quoten im Ländervergleich orientieren, die durch die Demografie beeinflusst werden.
Polizeiwachen sind zu erhalten; denn Ziel des polizeilichen Handelns muss es sein, möglichst kurze Alarmierungszeiten und Anfahrwege zu haben, um den Bürgern schnell professionelle Hilfe anbieten zu können.
Gerade auch angesichts der Entfernungen im ländlichen Raum ist eine moderne technische Ausstattung für Polizei und Feuerwehr insbesondere durch digitalen Funk unerlässlich.
Begründung:
Mehr als die Hälfte der Menschen in Sachsen-Anhalt lebt in ländlichen Räumen. Sie erleben ihre Dörfer, kleine und mittelgroße Städten und die umgebende Landschaft als Heimat, mit der sie stark verbunden sind. Wir wollen diesen Menschen und insbesondere auch der jungen Generation eine Perspektive für die Zukunft in ihrer ländlichen Heimat geben.
Wir fordern eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung, denn sie liegt im ureigenen Interesse der Landwirtschaft und ist Grundlage für eine Lebensmittelversorgung bei einer wachsenden Weltbevölkerung.
Die Landwirte sind bei der Umsetzung des geänderten Düngerechts konstruktiv und möglichst unbürokratisch durch das Land in enger Kooperation mit den Verbänden zu begleiten. Dies gilt insbesondere bei der Etablierung der zunehmenden Dokumentationspflichten im Hinblick auf die gesamtbetriebliche Stoffstrombilanz.
Landesseitig ist in der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau für eine hinreichende Personalausstattung zu sorgen.
Die gesetzlich vorgesehene Evaluierung der Stoffstrombilanz durch das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung bis zum 31. Dezember 2021 ist kritisch zu begleiten. Dabei ist die Wirksamkeit dieses Verfahrens ergebnisoffen im Hinblick auf den Umweltschutz und die nachhaltige Senkung der Nitratbelastung im Grundwasser unter Beachtung regionaler Besonderheiten zu bewerten.
Die Evaluierung sowie die Umsetzung des Düngerechts muss grundsätzlich für alle landwirtschaftlichen Betriebe ungeachtet der Größe und Art durchgeführt werden. Das Düngerecht ist hier gegebenenfalls anzupassen.
Begründung:
Am 24. November 2017 hat der Bundesrat die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV), mit dem Ziel die Nitratbelastung im Grundwasser zu senken, beschlossen. Im Vergleich zu anderen Bundesländern mit einem höheren Viehbesatz (z.B. Niedersachsen) ist die Nitratbelastung in Sachsen-Anhalt deutlich geringer.
Die Stoffstrombilanzverordnung trat mit Wirkung zum 1. Januar 2018 in Kraft. Sie regelt wie landwirtschaftliche Betriebe mit Nährstoffen umgehen müssen und wie betriebliche Stoffstrombilanzen zu erstellen sind. Die in den Geltungsbereich des Gesetzes liegenden Betriebe müssen jährlich Bilanzen über die Nährstoffzufuhr und -abgabe erstellen. Die Umsetzung und Überwachung obliegt den Ländern. Die Landesregierung ist nach § 7 Abs. 3 StoffbilV ermächtigt, per Rechtsverordnung weitere Regelungen zu erlassen, soweit dies zur Überwachung der Einhaltung der Verordnung erforderlich ist.
Die digitale Revolution übertrifft alle bisherigen technologischen Sprünge in ihren Auswirkungen und in ihrer Geschwindigkeit. Wir leben in einem Zeitalter, in welchem sich starke Veränderungen, vergleichbar mit denen der industriellen Revolution, darstellen. Kein privater, öffentlicher oder wirtschaftlicher Bereich wird davon ausgenommen bleiben. Trotzdem sind im öffentlichen Sektor unseres Landes immer nur punktuelle Anstrengungen zu erkennen. Unser Bundesland Sachsen-Anhalt bildet einmal mehr das Schlusslicht
a – Verbesserung der Serviceleistungen für die Bürger
Nachdem der neue Bundespersonalausweis mit den besonderen digitalen Merkmalen eingeführt worden ist, fehlt es an den Nutzungsmöglichkeiten dieser Funktionen.
Nur wenige Kommunen können auf Grund mangelnder Prozesse, ihrer Hardwareausstattung sowie in Ermangelung schneller Datenleitungen digitalisierte Serviceleistungen anbieten, die in Verbindung mit dem Bundespersonalausweis umsetzbar wären (im Bereich Personenstandsregister, Anforderungen von Urkunden und Auskünften, im Bereich JobCenter – digitalisiertes Einreichen der Antragsunterlagen), um nur einen geringen Auszug der technischen Möglichkeiten zu nennen.
Die Nutzung der technischen Möglichkeiten des Bundespersonalausweises ermöglicht es, das digitalisierte Bürgerbüro intensiver zu nutzen und so insbesondere der Bevölkerung auf dem Land und auch den Berufstätigen die Möglichkeit zu geben, außerhalb der Sprechzeiten der Kommunen viele Veränderungsmitteilungen rechtsverbindlich und wirksam online einzureichen.
b – Ausstattungen aller Schulen mit Computerkabinetten und Ausweitung des Schulplans auf die Nutzung digitaler Ressourcen und Hilfsmittel.
Ziel sollte es sein, hier die technischen Grundlagen in allen Schulen zu schaffen und zielführend darauf hinzuwirken, dass Unterrichtskonzepte erarbeitet werden, welche im Zusammenhang mit der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien stehen.
Damit diese Möglichkeiten auch zeitnah umgesetzt werden können, fordern wir das Land Sachsen-Anhalt auf, die Erschließung aller Schulen mit leistungsstarken Internetzugängen sicherzustellen.
c – verbindliche und kontinuierliche Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten zum kompetenten Umgang mit digitalen Bildungsmedien in allen Phasen der Lehramtsausbildung und darüber hinaus
Die Freien Demokraten Sachsen-Anhalt begrüßen ausdrücklich das im Jahr 2017 vom Ministerium für Bildung vorgelegte Konzept zur „Bildung in der digitalen Welt durch den Einsatz digitaler Medien und Werkzeuge an den Schulen des Landes Sachsen-Anhalt“, eingebettet in die „Digitale Agenda für das Land Sachsen-Anhalt”, jedoch müssen die bisher vorgesehenen Geldmittel stark erhöht werden, um die Ziele des Papiers realistisch umsetzen zu können.
Neben der Bereitstellung und dem Einsatz digitaler Medien, Technologien und Werkzeuge, untersetzt durch die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung…”, stellt aber vor allem die umfassende Qualifizierung der Erziehenden und Lehrenden im Umgang mit digitalen Bildungsmedien den entscheidenden Faktor dar, um den digitalen Wandel auch im Bildungsbereich erfolgreich zu meistern.
Zielformulierungen zu diesem Themenbereich sind in den genannten Dokumenten des Landes nur sehr beschränkt ausgebracht. Aus Sicht der Freien Demokraten haben sie eher den Charakter von Absichtsbekundungen statt konkreter Handlungsrichtlinien. So wird z.B. für die 1. Phase der Lehramtsausbildung lediglich auf die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg verwiesen.
Die Lehramtsausbildung für berufsbildende Schulen an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg wird nicht berücksichtigt. Besonders mit Blick auf die Vorbereitung von Auszubildenden auf den Beruf und die damit verbundene Befähigung zu selbstgesteuertem, lebenslangen Lernen kommt der Arbeit mit digitalen Bildungsszenarien in der Berufsbildung ein besonderer Stellenwert zu.
Auch für die 2. Phase der Lehramtsausbildung wird lediglich auf die „Mediendidaktischen Tage“ als mögliche Vermittlungsform fachübergreifender Medienkompetenzen verwiesen.
Während für die verpflichtende Fortbildung von Lehrkräften im Schuldienst des Landes (vgl. S. 29 – Digitale Agenda für das Land Sachsen-Anhalt) im beschriebenen Kontext u. a. durch das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung (LISA) schon ein breites Angebot vorgehalten wird, bedarf es aus unserer Sicht in der 1. und 2. Phase der Lehramtsausbildung einer verbindlichen Festschreibung entsprechender Studien- und Ausbildungsinhalte an den Universitäten und Seminaren in unserem Bundesland.
Neben der immanenten Vermittlung von Fertigkeiten und Fähigkeiten zum kompetenten Umgang mit digitalen Bildungsmedien durch die Lehramtsstudierenden und -anwärter(innen) entsprechend der im Landeskonzept beschriebenen Medienkompetenz, ist vor allem in der wissenschaftlichen Arbeit an den Universitäten ein Schwerpunkt auf die Erforschung und Evaluierung neuer didaktisch- methodischer Konzepte zu legen. Digitale Bildungsmedien dürfen nicht als bloßer Ersatz bisheriger analoger Medien begriffen werden. Vielmehr kommt es darauf an, allen Beteiligten an den Lehr- und Lernprozessen den Mehrwert zu vermitteln, welcher sich aus dem Einsatz digitaler Medien ergeben kann.
Um eine zeitnahe Umsetzung neuer bildungswissenschaftlicher Erkenntnisse in der Bildungspraxis zu sichern, setzen wir auf eine verstärkte Kooperation zwischen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen einerseits, sowie den Universitäten und Seminaren andererseits. So ist bspw. im Sinne des pädagogischen Qualitätswettbewerbs die wissenschaftliche Begleitung von Schulversuchen denkbar.
Mit Blick auf die Vielfalt an pädagogischen Konzepten ermöglichen Schulversuche einerseits eine notwendige Erprobungsphase vor der flächendeckenden Einführung und bieten den Schulen im Sinne der Förderung der Eigenständigkeit unserer Schulen einen Entfaltungsspielraum zur Nutzung und Förderung innovativer, pädagogischer Kreativität. Entsprechende Finanzmittel sind hierfür bereitzustellen. Auch die kontinuierliche Durchführung von Lehrveranstaltungen durch erfahrene Praxislehrkräfte stellt einen bedenkenswerten Weg dar, um einen stetigen Wissenstransfer zu sichern.
Der Ausbau einer landesweiten Bildungscloud unter Beachtung aller Datenschutzvorraussetzungen sollte forciert werden. Nur so kann ein endgerätsunabhängiges Angebot für Lehrende und Lernende bewerkstelligt und der Weg hin zu digitalen Klassenzimmern bereitet werden.
Auch die Vermittlung von grundlegenden Kompetenzen im Rahmen eines Pflichtfaches und erweiteter Kenntnisse in Wahlpflichtfächern sollte geprüft und gegebenenfalls implementiert werden.
Grundlegend sind für uns der verantwortungsvolle und kritische Umgang mit sozialen Netzwerken und Medien, Informationsquellen und modernen IT-Geräten.
d – den Ausbau der digitalen Infrastruktur
da – Digitalisierung braucht Highspeed-Internet
Dies setzt jedoch voraus, das sowohl auf Bundes- als auch Landesebene von Breitbandausbau nicht nur geredet, sondern dieser auch zügig umgesetzt wird.
Die Freien Demokraten Sachsen-Anhalt fordern einen schnellstmöglichen Ausbau der notwendigen digitalen Infrastruktur, der nicht nur darin besteht die Glasfaser bis zum Straßenverteiler, sondern bis ins Haus zu verlegen.
Bei sämtlichen Straßenbau- und Sanierungsvorhaben des Landes sowie der Kommunen wird ein sofortiger paralleler Glasfaserausbau geprüft und durch Telekommunikationsfirmen umgesetzt.
Die Landesförderprogramme werden vereinfacht. Investitionen mit lediglich 50 Mbits/s werden vom Land nicht mehr gefördert. Die Landesmittel müssen für Investitionen in die Zukunft eingesetzt werden.
Kommunen bekommen weiterhin die Möglichkeit, Ausbaumaßnahmen zum Lückenschluss durch Zuschussförderung zu initiieren.
db – Mobiles Internet überall in Sachsen-Anhalt.
Bis Ende 2020 muss flächendeckend, auch auf dem letzten Bauernhof und Acker, der letzten Landstraße und Eisenbahnlinie, das Internet als 4G/LTE Standard verfügbar sein.
Sachsen-Anhalt muss Vorreiter für die technischen Innovationen und damit verbundenen Chancen werden. Der neue 5G-Standard wird einen Quantensprung darstellen und neue Anwendungen wie z. B. das autonome Fahren technisch erst möglich machen. Daher muss in Sachsen-Anhalt bis Ende 2025 auch ein flächendeckendes 5G-Netz vorhanden sein.
Die Freien Demokraten Sachsen-Anhalt setzen uns für eine Förderung für das Schließen der Wirtschaftlichkeitslücke bei dem Ausbau der mobilen Datenanbindung per LTE ein. Voraussetzung ist, dass die geförderten Maßnahmen auch die technischen Grundlagen für den neuen 5G-Standard erfüllen.
In allen Behörden wird ein für Mitarbeiter und Bürger offenes WLAN-Angebot geschaffen. Hierbei ist mindestens eine Gesamtübertragungsbandbreite von 100 MBits/s anzubieten.
e – Chancen der Digitalisierung für unsere Behörden nutzen – Behörden müssen digital arbeiten
Digitalisierung bietet innerhalb der Behörden nicht nur die Möglichkeit, Kosten zu senken, sie schafft auch für den Bürger mehr Service und Zeitersparnis.
Zeit für das Wesentliche.
Um die Behörden in Sachsen-Anhalt schnellstens zu digitalisieren, ist folgendes erforderlich:
Einführung der ausschließlich digitalen Aktenführung in den Behörden und Ministerien bis spätestens Ende 2025. Die elektronische Aktenführung und ein digitales Dokumentenmanagementsystem sind die Grundlage für eine erfolgreiche Digitalisierung von Arbeitsprozessen in der Verwaltung.
Die Landesregierung wird für den Datenaustausch mit anderen Behörden und Kommunen einen standardisierten elektronischen Datenaustausch anbieten.
Die vorhandenen gesetzlichen Vorgaben für die IT-Sicherheit sind auf die aktuellen technischen Herausforderungen zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
Gemeinsam mit den Kommunen sind die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Vorgänge, welche nicht zwingend mit Vorlage des Personalausweises bestätigt werden müssen, online und ohne weitere Legitimationsprüfung abgeschlossen werden können.
Gemeinsam mit den Kommunen ist ein zusätzliches und einfaches Verfahren zur Online-Überprüfung der Legitimation, also ein sicheres Authentifierungs- und Signaturverfahren, zu entwickeln. Beispielhaft kann hier die Personalausweisüberprüfung per Videoübertragung aus dem Bereich der Versicherungswirtschaft gewählt werden. Hierfür ist die Rechtsgrundlage zu schaffen und eine gemeinsame, technische Umsetzung zu ermöglichen.
Gemeinsam mit den Kommunen sind auf allen Verwaltungsebenen übergreifende Geschäftsvorgänge zu analysieren, dann zu vereinfachen und letztlich digital gestützt vorzunehmen.
Digitale Behördendienste sind weiter auszubauen und zu bewerben sowie an jedem Ort, zu jeder Zeit und für jedes Gerät sicher zugänglich zu machen.
Gemeinsam mit den Datenschutzbeauftragten sind Verwaltungsvorgänge zu identifizieren, bei denen das „Once-Only-Prinzip“ Anwendung finden kann. Hierfür sind die notwendigen rechtlichen sowie technischen Grundlagen zu schaffen.
Begründung:
Die aktuellen Erfordernisse einer digitalen Zukunft Sachsen-Anhalts kommen eigentlich ohne Begründung aus. Digitale Verwaltungsdienstleistungen haben das Potenzial, das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen, aber auch der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes deutlich zu vereinfachen. Deshalb ist es auch nur folgerichtig, dass der E-Government Aktionsplan der EU das Prinzip „standardmäßig digital“ („digital first“) vorgibt.
Öffentliche Verwaltungen sollen ihre Dienste somit vorzugsweise digital anbieten. Die Kombination von „digital first“ und „Once-Only-Prinzip“ ist das Maß der Dinge für die großen Ziele des E-Government. Der Umgang mit Behörden muss bequem, effizient, schnell, transparent, sicher und kostengünstig für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und Gründer werden.
Die Anforderungen des Datenschutzes sind hierbei besonders zu berücksichtigen. Daher ist die frühzeitige Einbindung der Datenschutzbeauftragten für die erfolgreiche Umsetzung zwingend erforderlich. Leider klafft zwischen dem technisch Möglichen sowie den Nutzererwartungen auf der einen Seite und den digitalen Angeboten des Staates auf der anderen Seite immer noch eine große Lücke.
Der Antrag soll die Behörden in Sachsen-Anhalt unterstützen, schnell ein effizientes, bürgerfreundliches, niedrigschwelliges und breites digitales Angebot bereitzustellen.
Die Verwaltung in Sachsen-Anhalt darf nicht zu einer Bremse im System werden.
Die FDP Sachsen-Anhalt bekennt sich zur Kreislaufwirtschaft, dem primären Ziel der Abfallvermeidung aber auch zur Kostenoptimierung bei der Entsorgung von Abfällen.
Die FDP Sachsen-Anhalt fordert eine realistische Bewertung des Deponieneubaubedarfs, die Offenlegung der zugrundeliegenden Daten und eine zeitnahe Überarbeitung des Abfallwirtschaftsplans auf Grundlage der neuen Erkenntnisse.
Das Thema „Abfalltourismus“ muss neu gedacht werden. Die Freien Demokraten fordern eine realistische Bewertung des Anfallortes und der Entsorgungsmöglichkeiten von nicht recycelbaren Abfällen und damit in Die FDP Sachsen-Anhalt bekennt sich zur Kreislaufwirtschaft, dem primären Ziel der Abfallvermeidung aber auch Verbindung stehenden Transportkosten für z. B. die Bauindustrie.
Begründung:
Der Abfallwirtschaftsplan 2017 des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie kommt – anders als der Abfallwirtschaftsplan 2011 – zu dem Ergebnis, dass mittelfristig keine zusätzlichen Deponiekapazitäten benötigt werden. Das Kompetenznetzwerk Mitteldeutsche Entsorgungswirtschaft widerspricht und geht davon aus, dass ab 2021 ein Kapazitätsbedarf für 800 000 Tonnen mineralische Abfälle (u.a. Bauschutt) zusätzlich zu decken ist. Dafür sind auch weitere Deponien für nicht verwertbare Abfälle, insb. aus der Bauindustrie, im Land notwendig. Die vorhandenen Kapazitäten reichen selbst unter optimistischen Voraussetzungen nur bis 2021. Um nicht in die „Abfallfalle“ zu geraten, ist eine Änderung der Rahmenplanung unverzüglich durchzuführen. Bis zur Realisierung neuer Deponien ist ein Planungsvorlauf von 10 Jahren anzusetzen, weshalb es höchste Zeit wird, diese Planungen anzuschieben.
In Sachsen-Anhalt existiert zudem keine Deponie für Abfälle der Klasse 3. Diese werden in Nachbarbundesländer transportiert. Wenn das Land seine Absage an einen Transport von Abfällen über die Landesgrenze hinweg ernst nehmen würde, müsste zügig auch die Realisierung einer solchen Deponie angegangen werden und bei der Planung der Umstand berücksichtigt werden, dass in Sachsen-Anhalt 2/3 zu deponierender Abfälle im Süden des Landes anfallen, 1/3 im Norden. Die Deponiekapazitäten sind genau umgekehrt dazu lokalisiert.
Die Freien Demokraten Sachsen-Anhalt setzen sich für die Aufhebung des immer noch im Personenbeförderungsgesetz verankerten Bedienverbotes ein. Dieses erlaubt momentan nur direkte Fernbusfahrten auf Strecken, die länger als 50 Kilometer sind oder für die die Bahn mehr als 60 Minuten benötigt. Fernbusunternehmen dürfen diese Routen also nicht bedienen.
“Wettbewerb sorgt für attraktivere Angebote. Eine echte Wahlmöglichkeit zwischen Bus und Bahn wäre deshalb besonders für Strecken von Nutzen, die für Reisende bisher zeitlich oder preislich verbesserungswürdig sind”, so der Bundestagsabgeordnete und Landesvorsitzende Frank Sitta. „Im Moment hat der jeweilige Anbieter des Schienennahverkehrs – das ist meistens immer noch die Bahn – dort weiterhin faktisch ein Monopol. Das sollte durchbrochen werden. So würde endlich ein Service- und Preiswettbewerb mit anderen Anbietern ermöglicht, bei dem der Kunde der Gewinner wäre.“
„Das wäre auch ein Lösungsansatz für die Herausforderungen im ländlichen Raum Sachsen-Anhalts. Die Gewährleistung von Mobilität ist dabei ein ganz wichtiges Thema“, sagt Yana Mark, ebenfalls Mitglied des Landesvorstandes und Initiatorin eines entsprechenden Beschlusses des Landesverbandes der Freien Demokraten. „In Orten, in denen Mobilität nur durch ein eigenes Fahrzeug sichergestellt ist, sind viele ältere Bürgerinnen und Bürger stark eingeschränkt.“ Auch Jugendlichen fehle so die Flexibilität, die andernorts eine Selbstverständlichkeit sei. „Die Zulassung von alternativen Anbietern auf Strecken zwischen vielen kleinen Ortschaften wäre eine neue Chance für die Regionen, deren Anschluss an das bestehende Streckennetz unzureichend ist.“ Zudem würde man so einen weiteren entscheidenden Anreiz zum Wechsel vom Individualverkehr zum umweltfreundlicheren ÖPNV schaffen, erklärt Mark abschließend.
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