Die Flüchtlingsproblematik ist derzeit in aller Munde und stellt Deutschland wie Sachsen-Anhalt vor große Herausforderungen.
Für uns ist klar, dass wir denjenigen nicht folgen werden, die mit populistischen Argumenten und vermeintlich einfachen Lösungen durch die Straßen ziehen. Auf der anderen Seite kann unser Land aber auch nicht unbegrenzt viele Flüchtlinge aufnehmen. Stattdessen müssen klare, sachliche und unbürokratische Lösungen her, die gleichermaßen den Flüchtlingen, die bereits hier sind, Schutz bieten und die Sorgen der Bürger ernst nehmen.
Das Asylverfahren ist wegen seiner verfassungsrechtlichen Prägung mit hohen Prüfungsstandards versehen. Es ist nicht für den massenhaften Zustrom von Menschen, wie sie seit 2015 erfolgt, ausgelegt. Das führt zu Antragsstaus einerseits und andererseits zu Antragsbegehren, die primär nicht durch den Wunsch nach Asyl, sondern nach einem verlässlichen Aufenthaltstitel statt einer bloßen „klassischen Duldung“ motiviert sind. Das europäische Recht hingegen hat für solche Situationen Vorkehrungen getroffen. Es erkennt den Grundsatz vorübergehenden humanitären Schutzes außerhalb des Asylrechts an. Die hierfür vorhandenen Rechtsgrundlagen existieren auch bereits im deutschen Recht, sind aber ohne ein Tätigwerden der EU nicht anwendbar:
Stellt der Rat der Europäischen Union nach Art. 5 der Schutzgewährungsrichtlinie das Bestehen eines Massenzustroms fest, kann vorübergehender Schutz bis zu einem, im Höchstfall bis zu drei Jahren Dauer gewährt werden. Erteilt wird damit eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Auch derjenige, der im Besitz eines solchen Aufenthaltstitels ist, darf zwar Asyl beantragen, aber das Asylverfahren ruht, solange vorübergehender Schutz nach gewährt wird. Der Asylantrag gilt als zurückgenommen, wenn der Ausländer nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Geltungsdauer der zum vorübergehenden Schutz erteilten Aufenthaltserlaubnis eine gegenteilige Erklärung abgibt.
Deutschland kann das Instrument des vorübergehenden Schutzes gegenwärtig nicht nutzen, da der notwendige EU-Beschluss nicht absehbar ist. Daher ist es sinnvoll, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, das Instrument des vorübergehenden Schutzes für die deutschen Behörden auch unabhängig von einem solchen Beschluss anwendbar zu machen. Kriegsflüchtlinge könnten dann schnell und unbürokratisch einen verlässlichen Aufenthaltstitel in Deutschland erhalten. Die für das Asylverfahren zuständigen Behörden würden deutlich entlastet, da entsprechende Anträge, sollten sie gleichwohl gestellt werden, ruhen, also von der Bearbeitung ausgeschlossen werden.
. Ein modernes Einwanderungsgesetz
Gleichzeitig benötigen wir ein modernes Einwanderungsgesetz, das klar benennt, wer unter welchen Voraussetzungen bei uns eine dauerhafte Perspektive hat, weil wir ihn auf unserem Arbeitsmarkt brauchen. Als alternde Gesellschaft brauchen wir in vielen Berufen Zuwanderer. Aber wir haben ein Recht darauf, uns diejenigen auszusuchen, die wir in unseren Arbeitsmarkt einladen wollen.
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. Eigeninitiative stärken
Wer sein Heimatland verlässt und sich zu Fuß auf den Weg nach Europa macht, beweist ein großes Maß an Mut und Eigeninitiative. Jedoch ist unsere derzeitige Rechtslage in keiner Weise darauf ausgelegt, diese Einstellung der Flüchtlinge zu nutzen – im Gegenteil. Wir alimentieren lieber und stellen Gutscheine aus. Damit muss Schluss sein. Liberale setzen sich schon immer dafür ein, Eigeninitiative und Leistung anzuerkennen und zu belohnen. Aus unserer Sicht muss das gerade für Flüchtlinge gelten. Proaktive Integration, beispielsweise über Sportvereine oder über die Möglichkeit, bestimmte Aufgaben in Aufnahmeeinrichtungen in gewissen Grenzen selbst zu verwalten, sehen wir als hilfreiche Maßnahmen an.
. Unsere Willkommenskultur heißt Grundgesetz
Statt Abschottung und Fremdenfeindlichkeit wollen wir Weltoffenheit und Toleranz. Das sind auch die Werte, die unser Grundgesetz vermittelt. Freiheit, Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichberechtigung von Männern und Frauen, die friedliche Koexistenz der Religionen und gewaltfreie, demokratische Auseinandersetzungen im politischen Diskurs sind die Grundwerte, deren Kenntnis für die Integration der Flüchtlinge von herausragender Bedeutung sind. Deshalb brauchen wir Integrations- und Deutsch-Kurse bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Gleichzeitig sagen wir aber auch: Wer vor Konflikten flieht, diese Konflikte dann aber hier bei uns weiter austrägt – durch gewalttätige Auseinandersetzungen oder Ähnliches -, muss mit allen Mitteln unseres Rechtsstaates zur Verantwortung gezogen werden. .
Europa ist in der Pflicht
Auch ein starkes Land wie Deutschland kann die aktuelle Herausforderung nicht alleine bewältigen kann. Deswegen brauchen wir eine handlungsfähige EU, um diese Aufgabe gemeinsam mit den anderen Mitgliedsstaaten zu bewältigen. Dies ist nur durch eine faire Verteilung der Flüchtlinge möglich. Grenzschließungen, den Bau neuer Mauern und das Aufgeben der inneren Liberalität Europas lehnen wir ab.
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. Kommunen unterstützen
Die Arbeit in den Kommunen und die persönlichen Leistungen der Menschen vor Ort tragen einen entscheidenden Teil dazu bei, dass wir die Herausforderung meistern können. Damit aus der Flüchtlingskrise keine Integrationskrise wird, muss der Bund die Kosten vollständig tragen. Die bisher vom Deutschen Bundestag beschlossenen Erhöhungen reichen dazu nicht aus.
Freie Demokraten fordern mehr Polizisten / Landesregierung handelt fahrlässig
(Magdeburg / Halle). Der Landesvorsitzende und Spitzenkandidat der Freien Demokraten zur Landtagswahl 2016, Frank Sitta, fordert eine Aufstockung des Personals bei der Landespolizei.
Vor dem Hintergrund zunehmender Berichte, wonach vor allem im ländlichen Raum eine hinreichende Rufbereitschaft der Polizei wegen Personalmangels nicht mehr aufrecht erhalten werden kann, erklärt Sitta:
„Die Gewährleistung der inneren Sicherheit im Land ist nicht nur eine ureigene Aufgabe des Staates, sie ist sogar Verfassungsauftrag. Das gilt gerade auch im ländlichen Raum. Es kann doch nicht sein, dass es Zeiten gibt, in denen beispielsweise im kompletten Salzlandkreis nur ein einziger Streifenwagen zur Verfügung steht. Die Landesregierung spart hier auf Kosten der Sicherheit ihrer Bürger. Ich halte das für grob fahrlässig.“
Kinderförderungsgesetz in Teilen verfassungswidrig / Land muss Finanzierung neu regeln
(Magdeburg / Halle / Dessau). Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat am heutigen Dienstag Teile des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) für verfassungswidrig erklärt. Mehr als 60 Städte und Gemeinden hatten zuvor in Dessau geklagt und neben der Verletzung der Kommunalen Selbstverwaltung vor allem die Regelungen zur Finanzierung der Kinderbetreuung gerügt.
Die Freien Demokraten sehen sich indes in ihrer Auffassung bestätigt:
„Dass das Land versucht hat, sich bei der Kinderbetreuung auf Kosten von Städten und Gemeinden finanziell gesund zu stoßen, war nicht nur ein politischer Fehler, den die Freien Demokraten bereits von Anfang an kritisiert haben, sondern verstößt auch gegen unsere Verfassung“, erklärt der Landesvorsitzende der Freien Demokraten, Frank Sitta.
Gleichzeitig forderte er die Landesregierung auf, bei der Nachbesserung des Gesetzes die Kommunen mit ins Boot zu holen:
„Die Regierung ist jetzt gefordert, gemeinsam mit Städten und Gemeinden eine rechtssichere und verfassungskonforme Regelung zu finden, die die Kommunale Selbstverwaltung achtet und die Kommunen finanziell nicht überfordert.“
Regierungskoalition handelt angesichts der Flüchtlingskrise verantwortungslos / Asylgrundrecht kennt keine Obergrenze / Unsere Willkommenskultur heißt Grundgesetz
(Magdeburg / Halle). Der Landesvorsitzende der Freien Demokraten Sachsen-Anhalt, Frank Sitta, wirft der Regierungskoalition angesichts ihres Streits in zentralen Fragen der Asylpolitik Verantwortungslosigkeit vor.
„Wenn die Sozialdemokraten ihren Koalitionspartner frontal angreifen, kann das nur bedeuten, dass sich die Große Koalition ein halbes Jahr vor der Landtagswahl bereits in den Wahlkampfmodus verabschiedet hat. Das ist mit Blick auf die derzeit anstehenden Herausforderungen in der Flüchtlingspolitik verantwortungslos und zeigt, dass der Landesregierung ein Plan fehlt, die Situation zu managen. Wahlkampf auf dem Rücken von Flüchtlingen und trotz wachsender Sorgen der Bevölkerung ist unanständig“, erklärt Frank Sitta.
Gleichzeitig lehnen die Freien Demokraten zahlenmäßige Obergrenzen für Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt ab. Damit die damit einhergehenden gewaltigen Integrationsaufgaben jedoch gelingen, bedarf es intensiverer Anstrengungen seitens Politik und Verwaltung.
„Das Asylgrundrecht kennt zunächst erst einmal keine Obergrenze. Nicht die Zahl der Flüchtlinge ist das Problem, sondern das Versagen der Politik. Grundrechte sind doch gerade für den Konfliktfall geschrieben worden und nicht für Schönwetter. Das Asylrecht in der jetzigen Situation faktisch außer Kraft setzen zu wollen, ist ungefähr so, wie die Pressefreiheit aus Angst vor Zensur abzuschaffen“, so Sitta weiter.
Die derzeitige Krise meistern wir nur, wenn alle Akteure ihren Teil beitragen. So bedarf es innerhalb der EU klarer und gerechter Regeln, wie die Flüchtlinge auf die Mitgliedsstaaten verteilt werden. In Deutschland und insbesondere in Sachsen-Anhalt leisten die Kommunen bereits jetzt eine gute Arbeit, werden aber vom Land weitestgehend allein gelassen.
„Ein Flüchtlingskoordinator und die Initiative für ein Einwanderungsgesetz hätten längst umgesetzt werden können. Aber auch die Flüchtlinge selbst müssen ihren Beitrag leisten dürfen. Dazu muss Eigeninitiative gestärkt werden – das Erlernen der deutschen Sprache und unserer verfassungsrechtlichen Grundlagen und Werte, Integrationsbemühungen und die Möglichkeit, einer Arbeit nachzugehen. Denn klar muss sein: Unsere Willkommenskultur heißt Grundgesetz. Nur auf diese Weise werden wir den Betreuungsfaktor der Flüchtlinge auf Dauer verringern“, so Sitta abschließend.
Freie Demokraten begrüßen Flüchtlingspauschale/ Hüskens: Mittel den Kommunen zur Verfügung stellen
(Magdeburg / Halle). Die Verständigung zwischen Bund und Ländern über eine pauschale Finanzierung der zu uns geflüchteten Menschen durch den Bundeshaushalt bezeichnet Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der Freien Demokraten, als gute Entscheidung.
Jetzt ist es aber erforderlich, dass die Länder die Gelder zügig an die Kommunen weitergeben, die die praktische Integrationsarbeit und Betreuung vor Ort übernehmen.
“Es sollten jetzt keine langen Verhandlungen zwischen Land und Kommunen über eine Kostenteilung folgen, wie wir das aus anderen Rechtsbereichen kennen”, so Hüskens.
Vielmehr soll das Land die Pauschale pro Flüchtling von dem Tag an an die entsprechende Kommune auskehren, an dem die Flüchtlinge aus den zentralen Unterkünften in die Kommune ziehen.
“Wir alle wollen helfen. Wir wissen aber auch, dass dazu ein geordneter rechtlicher und finanzieller Rahmen erforderlich ist. Unklare Situationen, die den Eindruck vermitteln, die öffentliche Hand sei überfordert, schüren nur Angst vor Ort“, sagt Hüskens abschließend.
Vom Freitag den 13. März 2015 bis Samstag, 14. März 2015 traf sich der Bundesfachausschuss Medien, Internet und digitale Agenda zu seiner 3. Sitzung in der FDP Bundesgeschäftsstelle im Thomas-Dehler-Haus in Berlin.
Nach der Begrüßung und Einführung durch den Vorsitzenden Hans-Joachim Otto wurden am 1. Tag 4 Tagesordnungspunkte besprochen. Das erste Thema des Tages “Weiterentwicklung des Rundfunk in der digitalen Welt” wurde eingeleitet von Dr. Tobias Schmid, RTL Bereichsleitung Medienpolitik und Präsident des VPRT mit seinen Vortrag “Rundfunkordnung ohne Rundfunk – wenn konvergente Realität auf divergente Rechtsordnung trifft”. In der sich anschließenden Diskussion wurden die viele unterschiedlichen Aspekte Themas deutlich. Es wurde klar, dass es die eine Lösung für eine moderne Rundfunkordnung nicht gibt.
Das 2. Thema “Breitbandausbau in Deutschland” wurde von Dr. Beate Rickert, Vorsitzenden des Vorstands Liquid Broadband AG mit ihren Beitrag “Breitbandausbau in Deutschland weiterhin wettbewerbsgetrieben oder künftig durch European Champions? – Paradigmenwechsel am Beispiel der aktuellen Vergabe von Mobilfunkfrequenzen” eingeleitet. Dr. Rickert machte deutlich wie der Breitband-Ausbau strukturiert ist, und das die Große Koalition mit ihrer Schwerpunktsetzung Innovation begrenzt und Markteintritt für neue Anbieter im TK-Bereich erschwert.
Das folgende Thema führte Dr. Wolf Osthaus mit seinen Beitrag “Zwischen Innovation, Qualität und Vielfalt – Für eine zukunftsfähige Regulierung von qualitätsgesicherten Diensten und Netzneutralität im Internet” ein. Dr. Osthaus präsentierte anschaulich, dass Netzneutralität und Qualitätssicherung bei Netz-Diensten ein komplexes Thema ist. Er betonte, dass die FDP sich einerseits für Liberalisierung der Märkte einsetzen muss, aber auch den Freiheitsrechten und der Netzneutralität verpflichtet sehen sollte.
Als besonderes Thema wurde der 1. Tag mit dem Thema “Frauenquote für die Medien?” beendet. Der Impulsvortrag wurde von Prof. Dr. Hubertus Gerstorf von der Uni Rostock präsentiert.
Abgeschlossen wurde der 1. Ausschuss-Tag mit einem gemeinsamen Abendessen im Restaurant Simon, im Zentrum von Berlin.
Der 2. Tag startet mit dem Thema: “Startups als Chance für Gründer und Deutschland”. Dazu wurde das Thesenpapier von Prof. Dr. Tobias Kollmann, Universität Duisburg-Essen und Mirko Dragowski, Geschäftsführer Deutscher Start-up-Verband von den Mitgliedern intensiv diskutiert.
Mit dem Thema “Ist das Urheberrecht in Deutschland eine Bremse für digitale Dienste und WLAN?” wurde zum Schluss noch ein aktuelles Thema diskutiert. Letzte Woche hatte die Bundesregierung die “Störerhaftung” neu geregelt. Gewerbliche WLAN-Anbieter haften nun nicht mehr für ihre Nutzer. Für private WLAN-Anbieter haften die WLAN-Anbieter weiterhin für die WLAN-Nutzung. Zu diesem Thema gab es bei den Teilnehmern eine lange Diskussion. Es war offensichtlich das Rechtspolitiker und Netzpolitiker hier teilweise konträre Meinungen vertreten.
Um 13 Uhr schloss der 3. Bundesfachausschuss mit Arbeitsaufträgen an einzelne Fachgruppen.
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