Hüskens: Unternehmensgründungen innerhalb von 48 Stunden ermöglichen

Hüskens: Unternehmensgründungen innerhalb von 48 Stunden ermöglichen

Die Freien Demokraten Sachsen-Anhalt wollen endlich bürokratische Hürden bei der Unternehmensgründung abbauen und den Weg für neue Unternehmensgründungen frei machen.

Dazu erklärt Dr. Lydia Hüskens, amtierende Landesvorsitzende und Spitzenkandidatin der FDP Sachsen-Anhalt zur Landtagswahl 2021:
„Wir brauchen einen neuen Gründergeist in unserem Land, gerade in unseren Amtsstuben und gerade jetzt, wo sich nach Corona eine Vielzahl von Menschen neu orientiert und mancher Unternehmer neu orientieren muss“.

Auch wenn sich die Zahl der Gründer in 2020 leicht erhöht hat, wird bei Gewerbeanmeldungen noch immer über langwierige Verfahren, gerade bei den Finanzämtern geklagt. Die Freien Demokraten schlagen nach wie vor die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Gründer vor. Künftige Unternehmer sollen in einem „One-Stop-Verfahren“ sämtliche Formalitäten in einem einzigen Schritt klären können, inklusive Finanzamt und Kammer. Die Unternehmensgründung soll dann sofort, spätestens innerhalb von 48h und bis auf Widerruf möglich sein.

Wir wollen Unternehmen nach der Gründung darüber hinaus für einen Zeitraum von 2 Jahren von bürokratischen Lasten – wie der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden, der Pflicht zur Teilnahme an statistischen Erhebungen und sonstigen Befragungen befreien, damit sie sich vollständig auf die Entwicklung ihres Unternehmens konzentrieren können. Wir wollen, dass Gründer und Kreative ihre Potentiale ausschöpfen können und nicht an bürokratischen Hemmnissen scheitern.

Hüskens: Kabinett sollte auf 15-Km-Regel verzichten!

Hüskens: Kabinett sollte auf 15-Km-Regel verzichten!

„Wenn das Kabinett heute über die neue Corona-Regeln entscheidet, sollten die Mitglieder auf die Bewegungseinschränkungen in den Landkreisen verzichten, deren Inzidenzwerte über 200 liegen“, so Dr. Lydia Hüskens, amtierende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt. „Wenn es der Regierung darum geht, größere Menschenansammlungen im Freien, etwa in Schierke zu verhindern, gibt es geeignetere Maßnahmen als diese, zumal eine ganze Branche, die sich mit Besucherlenkung auskennt, gerade nicht arbeiten darf.“

Zudem bekräftigen die Freien Demokraten nochmals ihre Forderungen nach dem Angebot von Tests für alle, die dies machen wollen, um so möglichst viele Infizierte auch feststellen zu können. Die Tests vor Weihnachten etwa in Magdeburg hätten gezeigt, dass Menschen dies annehmen und auch, dass so Infizierte gefunden werden können, bevor sie Symptome zeigen. „Testen und impfen sollten aktuell der Schwerpunkt sein, dafür muss auch aktiv geworben werden“, so Hüskens, weitere Verschärfungen der Corona-Regeln seien nicht erforderlich.

Die FDP Sachsen-Anhalt fordert Reformen beim Öffentlichen Rundfunk

Die FDP Sachsen-Anhalt fordert Reformen beim Öffentlichen Rundfunk

Beschluss des Landesvorstandes FDP Sachsen-Anhalt

  1. Die Freien Demokraten Sachsen-Anhalt lehnen den Ersten Medienänderungsstaatsvertrag, der unter anderem auch eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 ct auf 18,36 € beinhaltet, ab.
  2. Wir fordern die Fraktionen im Landtag von Sachsen-Anhalt auf, diesen Staatsvertrag nicht zu ratifizieren.
  3. Die Freien Demokraten fordern die Landtage und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf, einen längst überfälligen Reformprozess zu beginnen. Dabei sollen unter anderem Vorschläge für Strukturanpassungen und Neufassung des Programmauftrags vorgelegt werden.

Begründung: Wir Freie Demokraten bekennen uns zum Erhalt und der Fortentwicklung einer pluralistischen, demokratischen und kulturstaatlichen Rundfunklandschaft. Dazu gehört auch ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk als ein der freiheitlichen Demokratie dienender Rundfunk, der der Meinungsvielfalt, der Unabhängigkeit, der Wahrheit und der Ausgewogenheit der Berichterstattung verpflichtet ist. Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte in den verschiedenen Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland hat dazu geführt, dass eine Vielzahl von Angeboten nebeneinander entstanden sind, die einer Anpassung bedarf. Ohne Anpassung ist eine Finanzierung durch die Beitragszahler kaum vermittelbar. Es ist für uns unstreitig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunkt im Sinne der verfassungsrechtlichen Garantie und im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine angemessene Finanzierung erfordert. Die bedeutet aber nicht, dass die medienrechtlichen Gesetzgeber – also die Landtage – jeder vorgeschlagenen Erhöhung zustimmen müssen. Deshalb fordern die Freien Demokraten, eine zeitgemäße Neubestimmung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags vorzunehmen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Lichte seiner verfassungsrechtlich nicht nur gewährleisteten, sondern ausdrücklich geforderten Bestands- und Entwicklungsgarantie in die Lage zu versetzen, diesen Kernauftrag unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen von Wirtschaftlichkeit und Bezahlbarkeit auch zu erfüllen. Aus Sicht der Freien Demokraten Sachsen-Anhalt sollte vor einer Beitragsanpassung auch eine umfangreiche Reform innerhalb öffentlich-rechtlichen Rundfunks durchgeführt werden. Im Gegensatz zum Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) haben einige Landesrundfunkanstalten und das ZDF noch keine Anstrengungen unternommen, beispielsweise durch Struktur- und Programmanpassungen weitere finanzielle Freiräume zu erschließen, um sich zukunftsfest dem Wettbewerb und den in technischer, wirtschaftlicher und inhaltlicher Hinsicht bestehenden Herausforderungen der Medienlandschaft zu stellen. Das im Medienänderungsstaatsvertrag nicht nur der Erhalt der seit vielen Jahren defizitär arbeiteten Landesrundfunkanstalten Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk fortgeschrieben, sondern auch noch der inneranstaltliche Finanzausgleich, d.h. zusätzliche Mittel anderer Landesrundfunkanstalten an RB und SR fließen, erhöht wird, ist für uns nicht nachvollziehbar. Ohne Reformen kann es keine Rechtfertigung für Beitragserhöhungen geben

Hüskens: FDP Sachsen-Anhalt fordert Verknüpfung von Rundfunkbeitrag mit grundhaften Reformen des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks

„Der Landesvorstand der FDP Sachsen-Anhalt hält den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zwar für einen wichtigen Baustein der Medienlandschaft, aber wir halten es auch für zwingend, dass zunächst grundhafte Reformschritte beschlossen werden, bevor über Gebührenerhöhungen abgestimmt wird“, kommentiert Dr. Lydia Hüskens, amtierende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt die anstehende Diskussion des Medienänderungsstaatsvertrages im Medienausschuss des Landtages. Dabei stünden die Landtage genauso in der Pflicht wie die Sender selber.

Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte in den verschiedenen Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland habe dazu geführt, dass eine Vielzahl von Angeboten nebeneinander entstanden sind, die einer Anpassung bedürften. Ohne diese Anpassung sei eine umfassendere Finanzierung durch die Beitragszahler kaum vermittelbar.
„Es ist für uns unstreitig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunkt im Sinne der verfassungsrechtlichen Garantie und im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine angemessene Finanzierung erfordert. Die bedeutet aber nicht, dass die medienrechtlichen Gesetzgeber – also die Landtage – jeder vorgeschlagenen Erhöhung zustimmen müssen.“
Aus Sicht der Freien Demokraten Sachsen-Anhalt sollte vor einer Beitragsanpassung auch eine umfangreiche Reform innerhalb öffentlich-rechtlichen Rundfunks durchgeführt werden, so die Frage gestellt werden, ob eigenständige Landesrundfunkanstalten im Saarland oder in Bremen zwingend seien, wenn diese so defizitär arbeiten. Im Gegensatz zum Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) hätten einige Landesrundfunkanstalten und das ZDF noch keine erkennbaren Anstrengungen unternommen, beispielsweise durch Struktur- und Programmanpassungen weitere finanzielle Freiräume zu erschließen, um sich zukunftsfest dem Wettbewerb und den in technischer, wirtschaftlicher und inhaltlicher Hinsicht bestehenden Herausforderungen der Medienlandschaft zu stellen.

Hüskens: Probleme in der Krankenhausplanung nutzen für eine Neuausrichtung

Hüskens: Probleme in der Krankenhausplanung nutzen für eine Neuausrichtung

Vor dem Hintergrund der Diskussion im Landtag von Sachsen-Anhalt zu den Problemen einiger kommunaler Krankenhäuser im Land, aber auch der Tarifstreitigkeiten bei einem privaten Träger fordert Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt, die Schwierigkeiten für eine grundsätzliche Überprüfung der Krankenhauslandschaft zu nutzen.

„Statt wie die Gesundheitsministerin am Status quo festzuhalten, fordert die aktuelle Situation eine grundsätzliche Überprüfung der Krankenhauslandschaft.” Dabei sind Grundsätze wie
• eine Trägervielfalt,
• die Erreichbarkeit der medizinischen Grundversorgung und eine hohe Qualität dieser, vor allem aber der Schwerpunktversorgung
• Eine Einbindung der beiden Universitätsklinika in die Krankenhauslandschaft
• Die Sicherung der Finanzierung sowohl hinsichtlich der Investitionen als auch des Betriebs
zu berücksichtigen. „Die aktuellen Probleme zeigen, dass die Krankenhausplanung ein wirtschaftliches Arbeiten der Kliniken im Land erschwert. Die aktuelle Position der Landesregierung, keine Veränderungen zuzulassen, wird die Probleme verschärfen. Deshalb muss die Landesregierung handeln, auch wenn dies wahrscheinlich zähe Verhandlungen bedeutet“, so Hüskens abschließend.