Die Freien Demokraten in Sachsen-Anhalt haben der Landesregierung Dilettantismus in der Debatte um die Privatisierung des Winterdienstes vorgeworfen. Dazu erklärt der Landesvorsitzende und Spitzenkandidaten Frank Sitta:
„Es ist grundsätzlich vernünftig, staatliche Aufgaben zu hinterfragen und Privatisierungen in Erwägung zu ziehen. Das gilt auch für den Winterdienst. Der Schweinsgalopp, mit dem die Landesregierung aber versucht ein unausgegorenes Konzept durchzupeitschen, ist mehr als dilettantisch. Die kurzfristige Bindung von öffentlichen Geldern ist in diesem Zusammenhang eine unzulässige Ausrede.
Privatisierungen bricht man nicht übers Knie. Vor allem nicht, wenn es darum geht, die Verkehrssicherheit in den Wintermonaten zu garantieren. Dem Verkehrsminister muss klar sein, wer die Räumpflicht verletzt, haftet.
Dennoch darf die Privatisierung von Aufgaben jetzt nicht zu einem Tabu werden. Man muss sie nur langfristig und mit Verstand angehen. Dann kann sie sowohl zu einer Verbesserung der Qualität als auch zu einer Kostenreduzierung beitragen.“
Zur Vorstellung der Bilanz der Landesregierung erklärt der Landesvorsitzende und Spitzenkandidat Frank Sitta:
„Ministerpräsident Haseloff und Vize-Regierungschef Bullerjahn machen sich die Welt, wie sie ihnen gefällt. Angesichts der aktuellen Situation des Landes gibt es keinen Grund zur Euphorie. Sachsen-Anhalt hat unter der schwarz-roten Landesregierung fast vollständig an Dynamik verloren: letzter Platz beim Wirtschaftswachstum, letzter Platz bei den Firmenneugründungen, stagnierende Arbeitslosenzahlen, die höchste Abwanderung von Arbeitskräften, die längsten Schulwege. Sachsen-Anhalt tritt seit Jahren auf der Stelle. Was wir brauchen, ist ein Vorwärtsruck fürs Land.
In den vergangenen Jahren hat es die Landesregierung versäumt, die Schwerpunkte auf Forschung und Innovation zu legen. Dabei gibt es in Sachsen-Anhalt ausreichend Potential, doch statt Forschung und Innovation zu fördern, werden die Unis kaputt gespart und der Ruf des Wirtschaftsstandortes Sachsen-Anhalt wird nachhaltig geschädigt.
Im Bereich der Bildungspolitik feiert sich die Landesregierung für die überfällige Sanierung von Schulgebäuden, verschweigt aber, dass viele Schulen in den vergangenen Jahren geschlossen wurden und den Schülern Fahrwege von bis zu 75 min pro Strecke zugemutet werden. Moderne Konzepte zum Erhalt der Schulen in der Fläche – beispielsweise Teleschulen oder jahrgangsübergreifender Unterricht – sucht man vergeblich.
Sachsen-Anhalt hat viele Potentiale. Bisher werden sie durch die Landesregierung nicht genutzt. Die schwarz-rote Landesregierung verwaltet den Niedergang. Wir wollen, dass Sachsen-Anhalt endlich in Fahrt kommt.“
Zur Forderung von Ministerpräsident Reiner Haseloff nach einer jährlichen Obergrenze für Flüchtlinge erklärt der Landesvorsitzende und Spitzenkandidat Frank Sitta:
„Die Forderung des Ministerpräsidenten ist nichts weiter als Wahlkampfgetöse. Auch Herr Haseloff weiß, dass Asyl ein in der Verfassung verankertes Grundrecht ist und nicht begrenzt werden kann. Es ist schockierend, dass der Ministerpräsident mit den populistischen Botschaften auf Stimmenfang geht. Er sollte sich vielmehr dafür einsetzen, dass seitens der EU die Voraussetzungen für den vorübergehenden humanitären Schutz geschaffen werden. Dafür ist es notwendig, dass der Europäische Rat „das Bestehen eines Massenzustroms“ feststellt. Damit könnte kurzfristig der Antragsstau aufgelöst und Integration erleichtert werden.
Unsere ethische Pflicht ist es, Menschen in Not mit Solidarität zu begegnen. Daraus lässt sich allerdings keine dauerhafte Bleibeperspektive ableiten. Für viele der Menschen, die aktuell zu uns kommen, ist das Asylrecht im Grundgesetz zudem das falsche Instrument, denn es bezieht sich auf individuell politisch Verfolgte.
Mit dem vorübergehenden humanitären Schutz wird nicht Asyl, sondern eine befristete Aufenthaltserlaubnis gewährt, die an die Dauer der Bedrohung gebunden ist. In der Folge erhalten Kriegsflüchtlinge unbürokratisch einen befristeten Aufenthaltstitel. Zudem können erste Integrationsmaßnahmen greifen.
Ministerpräsident Haseloff sollte seine Kräfte zudem dafür einsetzen, dass das geplante Zuwanderungsgesetz nicht auf die lange Bank geschoben wird. Wir brauchen ein Einwanderungsgesetz, das orientiert an unseren Interessen Kriterien benennt, wen wir einladen wollen, seine Zukunft dauerhaft mit uns zu gestalten. Außerdem kann es als Anreiz dienen, aus dem reinen Schutzgedanken eine individuelle Zukunftschance erwachsen zu lassen.“
Als Konsequenz aus der Diskussion um den Vorsitzenden des Landesphilologenverband Jürgen Mannke fordern die Freien Demokraten in Sachsen-Anhalt eine umfassenden Informationskampagne für die Angestellten und Beamten des Landes. Dazu erklärt der Landesvorsitzende der FDP Frank Sitta:
“Eines ist klar geworden, er herrscht auch unter den Angestellten und Beamten des Landes große Unsicherheit. Gerade der Öffentliche Dienst ist aber in der Pflicht, den Ängsten und Sorgen der Bevölkerung durch sachliche Informationen entgegenzutreten. Dazu müssen die Mitarbeiter aber in die Lage versetzt werden. Wir dürfen es nicht zulassen, dass Teile des Öffentlichen Dienstes durch falsche bzw. unüberlegte Äußerungen weiter zur Verunsicherung der Bevölkerung beitragen. Alle Minister sind in der Pflicht, für Ihre nachgeordneten Behörden entsprechende Aufklärungskonzepte zu entwickeln.”
FDP Sachsen-Anhalt
Landesgeschäftsstelle
W.-Rathenau-Str. 33b
39106 Magdeburg
Die Flüchtlingsproblematik ist derzeit in aller Munde und stellt Deutschland wie Sachsen-Anhalt vor große Herausforderungen.
Für uns ist klar, dass wir denjenigen nicht folgen werden, die mit populistischen Argumenten und vermeintlich einfachen Lösungen durch die Straßen ziehen. Auf der anderen Seite kann unser Land aber auch nicht unbegrenzt viele Flüchtlinge aufnehmen. Stattdessen müssen klare, sachliche und unbürokratische Lösungen her, die gleichermaßen den Flüchtlingen, die bereits hier sind, Schutz bieten und die Sorgen der Bürger ernst nehmen.
Das Asylverfahren ist wegen seiner verfassungsrechtlichen Prägung mit hohen Prüfungsstandards versehen. Es ist nicht für den massenhaften Zustrom von Menschen, wie sie seit 2015 erfolgt, ausgelegt. Das führt zu Antragsstaus einerseits und andererseits zu Antragsbegehren, die primär nicht durch den Wunsch nach Asyl, sondern nach einem verlässlichen Aufenthaltstitel statt einer bloßen „klassischen Duldung“ motiviert sind. Das europäische Recht hingegen hat für solche Situationen Vorkehrungen getroffen. Es erkennt den Grundsatz vorübergehenden humanitären Schutzes außerhalb des Asylrechts an. Die hierfür vorhandenen Rechtsgrundlagen existieren auch bereits im deutschen Recht, sind aber ohne ein Tätigwerden der EU nicht anwendbar:
Stellt der Rat der Europäischen Union nach Art. 5 der Schutzgewährungsrichtlinie das Bestehen eines Massenzustroms fest, kann vorübergehender Schutz bis zu einem, im Höchstfall bis zu drei Jahren Dauer gewährt werden. Erteilt wird damit eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Auch derjenige, der im Besitz eines solchen Aufenthaltstitels ist, darf zwar Asyl beantragen, aber das Asylverfahren ruht, solange vorübergehender Schutz nach gewährt wird. Der Asylantrag gilt als zurückgenommen, wenn der Ausländer nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Geltungsdauer der zum vorübergehenden Schutz erteilten Aufenthaltserlaubnis eine gegenteilige Erklärung abgibt.
Deutschland kann das Instrument des vorübergehenden Schutzes gegenwärtig nicht nutzen, da der notwendige EU-Beschluss nicht absehbar ist. Daher ist es sinnvoll, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, das Instrument des vorübergehenden Schutzes für die deutschen Behörden auch unabhängig von einem solchen Beschluss anwendbar zu machen. Kriegsflüchtlinge könnten dann schnell und unbürokratisch einen verlässlichen Aufenthaltstitel in Deutschland erhalten. Die für das Asylverfahren zuständigen Behörden würden deutlich entlastet, da entsprechende Anträge, sollten sie gleichwohl gestellt werden, ruhen, also von der Bearbeitung ausgeschlossen werden.
. Ein modernes Einwanderungsgesetz
Gleichzeitig benötigen wir ein modernes Einwanderungsgesetz, das klar benennt, wer unter welchen Voraussetzungen bei uns eine dauerhafte Perspektive hat, weil wir ihn auf unserem Arbeitsmarkt brauchen. Als alternde Gesellschaft brauchen wir in vielen Berufen Zuwanderer. Aber wir haben ein Recht darauf, uns diejenigen auszusuchen, die wir in unseren Arbeitsmarkt einladen wollen.
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. Eigeninitiative stärken
Wer sein Heimatland verlässt und sich zu Fuß auf den Weg nach Europa macht, beweist ein großes Maß an Mut und Eigeninitiative. Jedoch ist unsere derzeitige Rechtslage in keiner Weise darauf ausgelegt, diese Einstellung der Flüchtlinge zu nutzen – im Gegenteil. Wir alimentieren lieber und stellen Gutscheine aus. Damit muss Schluss sein. Liberale setzen sich schon immer dafür ein, Eigeninitiative und Leistung anzuerkennen und zu belohnen. Aus unserer Sicht muss das gerade für Flüchtlinge gelten. Proaktive Integration, beispielsweise über Sportvereine oder über die Möglichkeit, bestimmte Aufgaben in Aufnahmeeinrichtungen in gewissen Grenzen selbst zu verwalten, sehen wir als hilfreiche Maßnahmen an.
. Unsere Willkommenskultur heißt Grundgesetz
Statt Abschottung und Fremdenfeindlichkeit wollen wir Weltoffenheit und Toleranz. Das sind auch die Werte, die unser Grundgesetz vermittelt. Freiheit, Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichberechtigung von Männern und Frauen, die friedliche Koexistenz der Religionen und gewaltfreie, demokratische Auseinandersetzungen im politischen Diskurs sind die Grundwerte, deren Kenntnis für die Integration der Flüchtlinge von herausragender Bedeutung sind. Deshalb brauchen wir Integrations- und Deutsch-Kurse bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Gleichzeitig sagen wir aber auch: Wer vor Konflikten flieht, diese Konflikte dann aber hier bei uns weiter austrägt – durch gewalttätige Auseinandersetzungen oder Ähnliches -, muss mit allen Mitteln unseres Rechtsstaates zur Verantwortung gezogen werden. .
Europa ist in der Pflicht
Auch ein starkes Land wie Deutschland kann die aktuelle Herausforderung nicht alleine bewältigen kann. Deswegen brauchen wir eine handlungsfähige EU, um diese Aufgabe gemeinsam mit den anderen Mitgliedsstaaten zu bewältigen. Dies ist nur durch eine faire Verteilung der Flüchtlinge möglich. Grenzschließungen, den Bau neuer Mauern und das Aufgeben der inneren Liberalität Europas lehnen wir ab.
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. Kommunen unterstützen
Die Arbeit in den Kommunen und die persönlichen Leistungen der Menschen vor Ort tragen einen entscheidenden Teil dazu bei, dass wir die Herausforderung meistern können. Damit aus der Flüchtlingskrise keine Integrationskrise wird, muss der Bund die Kosten vollständig tragen. Die bisher vom Deutschen Bundestag beschlossenen Erhöhungen reichen dazu nicht aus.
Regierungskoalition handelt angesichts der Flüchtlingskrise verantwortungslos / Asylgrundrecht kennt keine Obergrenze / Unsere Willkommenskultur heißt Grundgesetz
(Magdeburg / Halle). Der Landesvorsitzende der Freien Demokraten Sachsen-Anhalt, Frank Sitta, wirft der Regierungskoalition angesichts ihres Streits in zentralen Fragen der Asylpolitik Verantwortungslosigkeit vor.
„Wenn die Sozialdemokraten ihren Koalitionspartner frontal angreifen, kann das nur bedeuten, dass sich die Große Koalition ein halbes Jahr vor der Landtagswahl bereits in den Wahlkampfmodus verabschiedet hat. Das ist mit Blick auf die derzeit anstehenden Herausforderungen in der Flüchtlingspolitik verantwortungslos und zeigt, dass der Landesregierung ein Plan fehlt, die Situation zu managen. Wahlkampf auf dem Rücken von Flüchtlingen und trotz wachsender Sorgen der Bevölkerung ist unanständig“, erklärt Frank Sitta.
Gleichzeitig lehnen die Freien Demokraten zahlenmäßige Obergrenzen für Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt ab. Damit die damit einhergehenden gewaltigen Integrationsaufgaben jedoch gelingen, bedarf es intensiverer Anstrengungen seitens Politik und Verwaltung.
„Das Asylgrundrecht kennt zunächst erst einmal keine Obergrenze. Nicht die Zahl der Flüchtlinge ist das Problem, sondern das Versagen der Politik. Grundrechte sind doch gerade für den Konfliktfall geschrieben worden und nicht für Schönwetter. Das Asylrecht in der jetzigen Situation faktisch außer Kraft setzen zu wollen, ist ungefähr so, wie die Pressefreiheit aus Angst vor Zensur abzuschaffen“, so Sitta weiter.
Die derzeitige Krise meistern wir nur, wenn alle Akteure ihren Teil beitragen. So bedarf es innerhalb der EU klarer und gerechter Regeln, wie die Flüchtlinge auf die Mitgliedsstaaten verteilt werden. In Deutschland und insbesondere in Sachsen-Anhalt leisten die Kommunen bereits jetzt eine gute Arbeit, werden aber vom Land weitestgehend allein gelassen.
„Ein Flüchtlingskoordinator und die Initiative für ein Einwanderungsgesetz hätten längst umgesetzt werden können. Aber auch die Flüchtlinge selbst müssen ihren Beitrag leisten dürfen. Dazu muss Eigeninitiative gestärkt werden – das Erlernen der deutschen Sprache und unserer verfassungsrechtlichen Grundlagen und Werte, Integrationsbemühungen und die Möglichkeit, einer Arbeit nachzugehen. Denn klar muss sein: Unsere Willkommenskultur heißt Grundgesetz. Nur auf diese Weise werden wir den Betreuungsfaktor der Flüchtlinge auf Dauer verringern“, so Sitta abschließend.
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