Die stellvertretende Landesvorsitzende der Freien Demokraten Dr. Lydia Hüskens stellt angesichts der Berichterstattung zur Haushaltsaufstellung 2019 fest: „Steuergeld darf nicht verprasst werden, nur, weil es da ist. Die Rekordeinnahmen verführen die Landesregierung offensichtlich dazu, das Geld auszugeben, das da ist, ohne ein mittelfristiges inhaltliches Konzept zu verfolgen. Sachsen-Anhalt braucht eine solide und nachhaltige Finanzpolitik, die sich auf die Bereiche Bildung inklusive Fachkräftegewinnung und innere Sicherheit konzentriert.“
Dazu scheint die Landesregierung jedoch nicht fähig zu sein. Auch die Streichliste wirkt, als ob die einzelnen Ressorts prozentual entsprechend ihres Anteils am Gesamthaushalt an den „Einsparungen“ bzw. geringeren Aufwuchs beteiligt werden. Mit diesem Muster hat schon Jens Bullerjahn in den vergangenen zehn Jahren agiert, mit dem Ergebnis, dass heute gerade in wichtigen Politikfeldern extreme Finanzbedarfe vorhanden sind.
„Angesichts des Rekordniveaus der Ressortwünsche von einer Milliarde Euro über der Einnahmeprognose und eines Finanzministers, der nicht einmal versucht, diese Summe einzusparen, habe ich meine Bedenken, dass die Kenia-Koalition mit den Steuermitteln der Bürger sorgsam und mit Weitblick umgeht“, so Hüskens abschließend.
Bei der Innenministerkonferenz spielt Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht den Hilflosen. Er möchte bei den Bürgern den Eindruck vermeiden, dass aufgrund des BAMF-Skandals ein Kontrollverlust eingetreten ist. “In Wirklichkeit ist der Eindruck von Kontrollverlust bei mir und in der Bevölkerung längst eingetreten”, so der Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber. Das bestätigt auch die Abschiebequote in Sachsen-Anhalt.
Den Angaben des Innenministers zufolge werden nahezu 60 Prozent nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeführt, da diese die Aufnahme ihrer Landsleute verweigern. “Das diesen Ländern jedoch riesige Summen aus dem ebenfalls CDU-geführten Entwicklungshilfeministerium überwiesen werden, soll seiner Ansicht nach nicht von Kontrollverlust deuten. Das ist einfach Absurd.”
“Die vielfach diskutierten Ankerzentren werden an dieser Situation nichts ändern”, sagt Faber weiter. Innenminister Stahlknecht will sich jetzt einsetzen, die Betreffenden künftig statt 6 Monaten bis zu 24 Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung zu belassen. “Das faktische Wegsperren löst keines der eigentlichen Probleme und offenbart die ganze Hilflosigkeit des Ministers.”
Neben der geräuschvollen Auseinandersetzung der Bundesregierung über den Einzelplan 14, sieht der Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber auch Änderungsbedarf im Einzelplan 04 mit direkten Auswirkungen für Sachsen-Anhalt.
Im Kulturhaushalt sind aktuell knapp 1,67 Milliarden Euro für wichtige kultur- und medienpolitische Aufgaben hinterlegt. Hartmut Ebbing, Kulturpolitischer Sprecher der Freien Demokraten, hat dazu mehrere Anträge in den Ausschuss für Kultur und Medien eingebracht. Diese wurden unter anderem mit sehr positiven Signalen seitens der Regierungsfraktionen bedacht.
Ein für Sachsen-Anhalt wichtiger Änderungsantrag umfasste die Forderung, 1,2 Mio. Euro in die Förderung des UNESCO Weltkulturerbes, die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz zu investieren. “Die Förderung kultureller Einrichtungen in Ostdeutschland, dient der Aufwertung des Images sowie der wirtschaftlichen Stärkung dieser Region. Sie ist aber auch ein wichtiger Bestandteil im Kampf und in der Positionierung gegen die AfD”, unterstützt der Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber seinen liberalen Kollegen Ebbing.
Formal wurden die Anträge, darunter auch weitere Forderungen, wie die Einrichtung eines unabhängigen Sekretariats für die Limbach-Kommission, der Beibehaltung des Orgelprogramms, und die Aufstockung der Zuschüsse für die Deutsche Welle, abgelehnt. “Es ist bezeichnend für die Regierung positive Signale im Keim zu ersticken”, konstatiert Faber. “Für die Region Dessau-Wörlitz kann ich nur hoffen, dass die Bundesregierung bis zur Verabschiedung des Haushaltes selbst einen eigenen Antrag einbringt und mehr Gelder in die Kulturstiftung fließen werden”, so Faber.
Hintergrund:
Der Kulturhaushalt ist Bestandteil des Einzelplan 04 (Bundeskanzleramt) und ist im Kapitel 0452 (Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien) hinterlegt.
“Dass Geburtsstationen in Deutschland schließen müssen, weil Hebammen fehlen, ist ein Armutszeugnis für unser deutsches Gesundheitswesen. Ein fatales Signal in Richtung junger Familien besonders im ländlichen Raum“, bezeichnet Frank Sitta, zweifacher Familienvater, Landesvorsitzender der FDP Sachsen-Anhalt und Präsidiumsmitglied, die aktuelle Lage in Bitterfeld. Hier wird der Kreißsaal im Klinikum des Gesundheitszentrums für drei Wochen geschlossen. Schwangere müssen in weiter entfernte Landkreise fahren.
Die Freien Demokraten fordern ein neues Denken in Sachsen-Anhalt. Die Geburtenrate steigt und die Entbindungskliniken schließen – eine Kontroverse die gelöst werden muss. Die finanzielle Unterstützung für Hebammen muss erhöht werden. Gleichzeitig müssen die Krankenkassen ein bezahlbares Haftungssystem unterbreiten.
Sitta weiter: „Wir müssen aufhören den Idealismus der Menschen weiter ausnutzen, wie dies bei Hebammen und anderen medizinischen Berufe der Fall ist. Beleg- und freie Hebammen sind eine tragende Säule der Gesundheitsversorgung der gebärenden Mutter, diese muss adäquat unterstützt werden.”
In der heutigen Landtagssitzung am 2. März 2017 wird das aktuelle Rettungsdienstgesetz an das Bundesrecht angepasst und Regelungen zu den Auswahlverfahren für Leistungen des Rettungsdienstes insbesondere im Katastrophenschutz überarbeitet.
Die Landesregierung hat sich hierbei unverhältnismäßig für eine Bevorzugung von gemeinnützigen Organisationen, wie den Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst, in den Auswahlverfahren ausgesprochen. Private Anbieter mit gleichwertigen und besser ausgebildeten Krankenschwestern, Altenpflegern und ehrenamtlichen Kräften werden in Zukunft nur noch selten bei der Auswahl berücksichtigt.
„Die Neufassung des Rettungsdienstgesetzes verletzt damit das Grundrecht der Berufswahl in unzulässiger Weise. Wir müssen also derzeit von einer verfassungswidrigen Vorlage ausgehen“, verdeutlicht Frank Sitta. „Die Bereichsausnahme, die durch das 2016 geänderte Vergaberecht besteht, sollte nicht fälschlicherweise so interpretiert werden, dass man sich nun gänzlich zugunsten bestimmter Einrichtungen des Vergabeverfahrens entziehen könnte.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits in früheren Urteilen die Chancengleichheit und die Gleichbehandlung von privaten Anbietern bei der Bewerberauswahl angemahnt. Der hier vorgelegte Entwurf lässt an dieser Gleichbehandlung in massiver Weise zweifeln.
„Die Landesregierung setzt die falsche Priorität bei der Novelle des neuen Rettungsdienstgesetzes. Sie sollte sich viel mehr das Ziel setzen, eine flächendeckende, sichere, zuverlässige und qualifizierte, aber ebenso wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes zu gewährleisten, anstatt eine Klientelpolitik zu betreiben“, fordert Sitta.
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