Sitta: ‘Nach mir die Sintflut’ geradezu Motto von Schwarz-Rot-Grün

Sitta: ‘Nach mir die Sintflut’ geradezu Motto von Schwarz-Rot-Grün

Der Landesvorsitzende der Freien Demokraten Sachsen-Anhalt, Frank Sitta, MdB geht auch nach dem zweiten Versuch eines Haushalts für 2020/21 mit der Haushaltspolitik der Kenia-Koalition hart ins Gericht:

„Erst gestern erklärte der Ministerpräsident in der Leipziger Volkszeitung zu schwarz-rot-grüner Haushaltspolitik, Kenia müsse nicht bedeuten: ‚Nach mir die Sintflut!‘ Schon einen Tag später zeigt sich: In Sachsen-Anhalt werden Union, SPD und Grüne den Beweis dieser These schuldig bleiben. Selbst Rekordsteuereinnahmen reichen nicht, um die immer weiter steigenden Ausgabenwünsche der Koalition bedienen zu können. Auf die Rücklagen für Notfälle muss schon seit längerem zurückgegriffen werden. Auch für die Pensionslasten wird längst nicht ausreichend vorgesorgt. Die eigentlich überfällige Bankrotterklärung dieser Landesregierung wird immer unverhohlener mit Haushaltstricks hinausgezögert. Und nun sollen noch einmal 40 Millionen Euro im Jahr aus dem Landeshaushalt zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge hinzukommen. Die Finanzierung bleibt schleierhaft. Man sollte sich nicht wundern, wenn am Ende beim Straßenbau und dringenden Investitionen gekürzt wird und die CDU sich trotz aller Schwüre auf eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer einlässt. Für junge Familien würde ein Hauskauf in Sachsen-Anhalt so freilich kaum attraktiver. Die Rechnung für die verfehlte schwarz-rot-grüne Haushaltspolitik werden aber ohnehin zukünftige Steuerzahler bekommen. ‚Nach mir die Sintflut‘ erweist sich geradezu als Motto der Kenia-Koalition in Sachsen-Anhalt.“

Sitta: Kultur und Tourismus sind Identitätsstifter

Sitta: Kultur und Tourismus sind Identitätsstifter

„Das Freizeitbarometer 2018 der IHK zeigt, dass sich Engagement und Investitionen in Kunst und Kultur auszahlen. Das wir als Land die 10-Millionen-Besucher-Marke geknackt haben, kann im Hinblick auf das Bauhaus-Jubiläum im kommenden Jahr nur motivieren“, äußert sich Frank Sitta, Vorsitzender der FDP Sachsen-Anhalt.

„Kultur, Freizeit und Sport sind für ein Bundesland Identitätsstifter. Es ist gut zu sehen, dass sich diesbezüglich etwas in Sachsen-Anhalt bewegt. Wir als FDP unterstützen diese Entwicklung seit vielen Jahren aktiv. Sei es mit der Stiftung des Romanikpreises, der in diesem Jahr sein 25. Jubiläum feiert oder mit der „Kulturschultüte“, welche die FDP vor 12 Jahren gemeinsam mit der Magdeburgischen Gesellschaft von 1990 e.V. ins Leben gerufen haben“, sagt Sitta abschließend.

Innenminister Stahlknecht spielt den Hilflosen

Innenminister Stahlknecht spielt den Hilflosen

Bei der Innenministerkonferenz spielt Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht den Hilflosen. Er möchte bei den Bürgern den Eindruck vermeiden, dass aufgrund des BAMF-Skandals ein Kontrollverlust eingetreten ist. “In Wirklichkeit ist der Eindruck von Kontrollverlust bei mir und in der Bevölkerung längst eingetreten”, so der Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber. Das bestätigt auch die Abschiebequote in Sachsen-Anhalt.

Den Angaben des Innenministers zufolge werden nahezu 60 Prozent nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeführt, da diese die Aufnahme ihrer Landsleute verweigern.  “Das diesen Ländern jedoch riesige Summen aus dem ebenfalls CDU-geführten Entwicklungshilfeministerium überwiesen werden, soll seiner Ansicht nach nicht von Kontrollverlust deuten. Das ist einfach Absurd.”

“Die vielfach diskutierten Ankerzentren werden an dieser Situation nichts ändern”, sagt Faber weiter. Innenminister Stahlknecht will sich jetzt einsetzen, die Betreffenden künftig statt 6 Monaten bis zu 24 Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung zu belassen. “Das faktische Wegsperren löst keines der eigentlichen Probleme und offenbart die ganze Hilflosigkeit des Ministers.”

Debatten sind für alle da

Debatten sind für alle da

Die Debatten im Bundestag und Landtag müssen allen Menschen zugänglich sein. Deswegen fordern die Freien Demokraten – FDP Sachsen-Anhalt die Einführung von simultanen Gebärdensprach- und Schriftübersetzungen bei Bundes- und Landtagsdebatten.

Begründung:

Die Übertragung mit Gebärdensprach- und Schriftdolmetschern ermöglicht es hörbehinderten Menschen, die Bundestags- und Landtagsdebatten live zu erleben und ihnen wird so endlich die ihnen zustehende Teilhabe am demokratischen Prozess ermöglicht. Als Vorbild gilt hier Österreich, wo jede Rede im Nationalrat durch einen Gebärdendolmetscher simultan übersetzt wird.

Debatten sind für alle da

Praxisgerechtes Düngerecht – Ausgleich zwischen Umweltschutz und Bürokratie für die Landwirtschaft

  1. Wir fordern eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung, denn sie liegt im ureigenen Interesse der Landwirtschaft und ist Grundlage für eine Lebensmittelversorgung bei einer wachsenden Weltbevölkerung.
  2. Die Landwirte sind bei der Umsetzung des geänderten Düngerechts konstruktiv und möglichst unbürokratisch durch das Land in enger Kooperation mit den Verbänden zu begleiten. Dies gilt insbesondere bei der Etablierung der zunehmenden Dokumentationspflichten im Hinblick auf die gesamtbetriebliche Stoffstrombilanz.
  3. Landesseitig ist in der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau für eine hinreichende Personalausstattung zu sorgen.
  4. Die gesetzlich vorgesehene Evaluierung der Stoffstrombilanz durch das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung bis zum 31. Dezember 2021 ist kritisch zu begleiten. Dabei ist die Wirksamkeit dieses Verfahrens ergebnisoffen im Hinblick auf den Umweltschutz und die nachhaltige Senkung der Nitratbelastung im Grundwasser unter Beachtung regionaler Besonderheiten zu bewerten.

Die Evaluierung sowie die Umsetzung des Düngerechts muss grundsätzlich für alle landwirtschaftlichen Betriebe ungeachtet der Größe und Art durchgeführt werden. Das Düngerecht ist hier gegebenenfalls anzupassen.

Begründung:

Am 24. November 2017 hat der Bundesrat die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV), mit dem Ziel die Nitratbelastung im Grundwasser zu senken, beschlossen. Im Vergleich zu anderen Bundesländern mit einem höheren Viehbesatz (z.B. Niedersachsen) ist die Nitratbelastung in Sachsen-Anhalt deutlich geringer.

Die Stoffstrombilanzverordnung trat mit Wirkung zum 1. Januar 2018 in Kraft. Sie regelt wie landwirtschaftliche Betriebe mit Nährstoffen umgehen müssen und wie betriebliche Stoffstrombilanzen zu erstellen sind. Die in den Geltungsbereich des Gesetzes liegenden Betriebe müssen jährlich Bilanzen über die Nährstoffzufuhr und -abgabe erstellen. Die Umsetzung und Überwachung obliegt den Ländern. Die Landesregierung ist nach § 7 Abs. 3 StoffbilV ermächtigt, per Rechtsverordnung weitere Regelungen zu erlassen, soweit dies zur Überwachung der Einhaltung der Verordnung erforderlich ist.

Debatten sind für alle da

Digitalisierung der Landesverwaltung/ Kommunen/ Schulen Ausbau der Digitalen Infrastruktur des Landes

Die digitale Revolution übertrifft alle bisherigen technologischen Sprünge in ihren Auswirkungen und in ihrer Geschwindigkeit. Wir leben in einem Zeitalter, in welchem sich starke Veränderungen, vergleichbar mit denen der industriellen Revolution, darstellen. Kein privater, öffentlicher oder wirtschaftlicher Bereich wird davon ausgenommen bleiben. Trotzdem sind im öffentlichen Sektor unseres Landes immer nur punktuelle Anstrengungen zu erkennen. Unser Bundesland Sachsen-Anhalt bildet einmal mehr das Schlusslicht

a – Verbesserung der Serviceleistungen für die Bürger

Nachdem der neue Bundespersonalausweis mit den besonderen digitalen Merkmalen eingeführt worden ist, fehlt es an den Nutzungsmöglichkeiten dieser Funktionen.

Nur wenige Kommunen können auf Grund mangelnder Prozesse, ihrer Hardwareausstattung sowie in Ermangelung schneller Datenleitungen digitalisierte Serviceleistungen anbieten, die in Verbindung mit dem Bundespersonalausweis umsetzbar wären (im Bereich Personenstandsregister, Anforderungen von Urkunden und Auskünften, im Bereich JobCenter – digitalisiertes Einreichen der Antragsunterlagen), um nur einen geringen Auszug der technischen Möglichkeiten zu nennen.

Die Nutzung der technischen Möglichkeiten des Bundespersonalausweises ermöglicht es, das digitalisierte Bürgerbüro intensiver zu nutzen und so insbesondere der Bevölkerung auf dem Land und auch den Berufstätigen die Möglichkeit zu geben, außerhalb der Sprechzeiten der Kommunen viele Veränderungsmitteilungen rechtsverbindlich und wirksam online einzureichen.

b – Ausstattungen aller Schulen mit Computerkabinetten und Ausweitung des Schulplans auf die Nutzung digitaler Ressourcen und Hilfsmittel.

Ziel sollte es sein, hier die technischen Grundlagen in allen Schulen zu schaffen und zielführend darauf hinzuwirken, dass Unterrichtskonzepte erarbeitet werden, welche im Zusammenhang mit der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien stehen.

Damit diese Möglichkeiten auch zeitnah umgesetzt werden können, fordern wir das Land Sachsen-Anhalt auf, die Erschließung aller Schulen mit leistungsstarken Internetzugängen sicherzustellen.

c – verbindliche und kontinuierliche Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten zum kompetenten Umgang mit digitalen Bildungsmedien in allen Phasen der Lehramtsausbildung und darüber hinaus

Die Freien Demokraten Sachsen-Anhalt begrüßen ausdrücklich das im Jahr 2017 vom Ministerium für Bildung vorgelegte Konzept zur „Bildung in der digitalen Welt durch den Einsatz digitaler Medien und Werkzeuge an den Schulen des Landes Sachsen-Anhalt“, eingebettet in die „Digitale Agenda für das Land Sachsen-Anhalt”, jedoch müssen die bisher vorgesehenen Geldmittel stark erhöht werden, um die Ziele des Papiers realistisch umsetzen zu können.

Neben der Bereitstellung und dem Einsatz digitaler Medien, Technologien und Werkzeuge, untersetzt durch die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung…”, stellt aber vor allem die umfassende Qualifizierung der Erziehenden und Lehrenden im Umgang mit digitalen Bildungsmedien den entscheidenden Faktor dar, um den digitalen Wandel auch im Bildungsbereich erfolgreich zu meistern.

Zielformulierungen zu diesem Themenbereich sind in den genannten Dokumenten des Landes nur sehr beschränkt ausgebracht. Aus Sicht der Freien Demokraten haben sie eher den Charakter von Absichtsbekundungen statt konkreter Handlungsrichtlinien. So wird z.B. für die 1. Phase der Lehramtsausbildung lediglich auf die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg verwiesen.

Die Lehramtsausbildung für berufsbildende Schulen an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg wird nicht berücksichtigt. Besonders mit Blick auf die Vorbereitung von Auszubildenden auf den Beruf und die damit verbundene Befähigung zu selbstgesteuertem, lebenslangen Lernen kommt der Arbeit mit digitalen Bildungsszenarien in der Berufsbildung ein besonderer Stellenwert zu.

Auch für die 2. Phase der Lehramtsausbildung wird lediglich auf die „Mediendidaktischen Tage“ als mögliche Vermittlungsform fachübergreifender Medienkompetenzen verwiesen.

Während für die verpflichtende Fortbildung von Lehrkräften im Schuldienst des Landes (vgl. S. 29 – Digitale Agenda für das Land Sachsen-Anhalt) im beschriebenen Kontext u. a. durch das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung (LISA) schon ein breites Angebot vorgehalten wird, bedarf es aus unserer Sicht in der 1. und 2. Phase der Lehramtsausbildung einer verbindlichen Festschreibung entsprechender Studien- und Ausbildungsinhalte an den Universitäten und Seminaren in unserem Bundesland.

Neben der immanenten Vermittlung von Fertigkeiten und Fähigkeiten zum kompetenten Umgang mit digitalen Bildungsmedien durch die Lehramtsstudierenden und -anwärter(innen) entsprechend der im Landeskonzept beschriebenen Medienkompetenz, ist vor allem in der wissenschaftlichen Arbeit an den Universitäten ein Schwerpunkt auf die Erforschung und Evaluierung neuer didaktisch- methodischer Konzepte zu legen. Digitale Bildungsmedien dürfen nicht als bloßer Ersatz bisheriger analoger Medien begriffen werden. Vielmehr kommt es darauf an, allen Beteiligten an den Lehr- und Lernprozessen den Mehrwert zu vermitteln, welcher sich aus dem Einsatz digitaler Medien ergeben kann.

Um eine zeitnahe Umsetzung neuer bildungswissenschaftlicher Erkenntnisse in der Bildungspraxis zu sichern, setzen wir auf eine verstärkte Kooperation zwischen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen einerseits, sowie den Universitäten und Seminaren andererseits. So ist bspw. im Sinne des pädagogischen Qualitätswettbewerbs die wissenschaftliche Begleitung von Schulversuchen denkbar.

Mit Blick auf die Vielfalt an pädagogischen Konzepten ermöglichen Schulversuche einerseits eine notwendige Erprobungsphase vor der flächendeckenden Einführung und bieten den Schulen im Sinne der Förderung der Eigenständigkeit unserer Schulen einen Entfaltungsspielraum zur Nutzung und Förderung innovativer, pädagogischer Kreativität. Entsprechende Finanzmittel sind hierfür bereitzustellen. Auch die kontinuierliche Durchführung von Lehrveranstaltungen durch erfahrene Praxislehrkräfte stellt einen bedenkenswerten Weg dar, um einen stetigen Wissenstransfer zu sichern.

Der Ausbau einer landesweiten Bildungscloud unter Beachtung aller Datenschutzvorraussetzungen sollte forciert werden. Nur so kann ein endgerätsunabhängiges Angebot für Lehrende und Lernende bewerkstelligt und der Weg hin zu digitalen Klassenzimmern bereitet werden.

Auch die Vermittlung von grundlegenden Kompetenzen im Rahmen eines Pflichtfaches und erweiteter Kenntnisse in Wahlpflichtfächern sollte geprüft und gegebenenfalls implementiert werden.

Grundlegend sind für uns der verantwortungsvolle und kritische Umgang mit sozialen Netzwerken und Medien, Informationsquellen und modernen IT-Geräten.

d – den Ausbau der digitalen Infrastruktur

da – Digitalisierung braucht Highspeed-Internet

Dies setzt jedoch voraus, das sowohl auf Bundes- als auch Landesebene von Breitbandausbau nicht nur geredet, sondern dieser auch zügig umgesetzt wird.

Die Freien Demokraten Sachsen-Anhalt fordern einen schnellstmöglichen Ausbau der notwendigen digitalen Infrastruktur, der nicht nur darin besteht die Glasfaser bis zum Straßenverteiler, sondern bis ins Haus zu verlegen.

 

  • Bei sämtlichen Straßenbau- und Sanierungsvorhaben des Landes sowie der Kommunen wird ein sofortiger paralleler Glasfaserausbau geprüft und durch Telekommunikationsfirmen umgesetzt.
  • Die Landesförderprogramme werden vereinfacht. Investitionen mit lediglich 50 Mbits/s werden vom Land nicht mehr gefördert. Die Landesmittel müssen für Investitionen in die Zukunft eingesetzt werden.
  • Kommunen bekommen weiterhin die Möglichkeit, Ausbaumaßnahmen zum Lückenschluss durch Zuschussförderung zu initiieren.

db – Mobiles Internet überall in Sachsen-Anhalt.

Bis Ende 2020 muss flächendeckend, auch auf dem letzten Bauernhof und Acker, der letzten Landstraße und Eisenbahnlinie, das Internet als 4G/LTE Standard verfügbar sein.

  • Sachsen-Anhalt muss Vorreiter für die technischen Innovationen und damit verbundenen Chancen werden. Der neue 5G-Standard wird einen Quantensprung darstellen und neue Anwendungen wie z. B. das autonome Fahren technisch erst möglich machen. Daher muss in Sachsen-Anhalt bis Ende 2025 auch ein flächendeckendes 5G-Netz vorhanden sein.
  • Die Freien Demokraten Sachsen-Anhalt setzen uns für eine Förderung für das Schließen der Wirtschaftlichkeitslücke bei dem Ausbau der mobilen Datenanbindung per LTE ein. Voraussetzung ist, dass die geförderten Maßnahmen auch die technischen Grundlagen für den neuen 5G-Standard erfüllen.
  • In allen Behörden wird ein für Mitarbeiter und Bürger offenes WLAN-Angebot geschaffen. Hierbei ist mindestens eine Gesamtübertragungsbandbreite von 100 MBits/s anzubieten.

e – Chancen der Digitalisierung für unsere Behörden nutzen – Behörden müssen digital arbeiten

Digitalisierung bietet innerhalb der Behörden nicht nur die Möglichkeit, Kosten zu senken, sie schafft auch für den Bürger mehr Service und Zeitersparnis.
Zeit für das Wesentliche.

Um die Behörden in Sachsen-Anhalt schnellstens zu digitalisieren, ist folgendes erforderlich:

  • Einführung der ausschließlich digitalen Aktenführung in den Behörden und Ministerien bis spätestens Ende 2025. Die elektronische Aktenführung und ein digitales Dokumentenmanagementsystem sind die Grundlage für eine erfolgreiche Digitalisierung von Arbeitsprozessen in der Verwaltung.
  • Die Landesregierung wird für den Datenaustausch mit anderen Behörden und Kommunen einen standardisierten elektronischen Datenaustausch anbieten.
  • Die vorhandenen gesetzlichen Vorgaben für die IT-Sicherheit sind auf die aktuellen technischen Herausforderungen zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
  • Gemeinsam mit den Kommunen sind die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Vorgänge, welche nicht zwingend mit Vorlage des Personalausweises bestätigt werden müssen, online und ohne weitere Legitimationsprüfung abgeschlossen werden können.
  • Gemeinsam mit den Kommunen ist ein zusätzliches und einfaches Verfahren zur Online-Überprüfung der Legitimation, also ein sicheres Authentifierungs- und Signaturverfahren, zu entwickeln. Beispielhaft kann hier die Personalausweisüberprüfung per Videoübertragung aus dem Bereich der Versicherungswirtschaft gewählt werden. Hierfür ist die Rechtsgrundlage zu schaffen und eine gemeinsame, technische Umsetzung zu ermöglichen.
  • Gemeinsam mit den Kommunen sind auf allen Verwaltungsebenen übergreifende Geschäftsvorgänge zu analysieren, dann zu vereinfachen und letztlich digital gestützt vorzunehmen.
  • Digitale Behördendienste sind weiter auszubauen und zu bewerben sowie an jedem Ort, zu jeder Zeit und für jedes Gerät sicher zugänglich zu machen.
  • Gemeinsam mit den Datenschutzbeauftragten sind Verwaltungsvorgänge zu identifizieren, bei denen das „Once-Only-Prinzip“ Anwendung finden kann. Hierfür sind die notwendigen rechtlichen sowie technischen Grundlagen zu schaffen.

Begründung:

Die aktuellen Erfordernisse einer digitalen Zukunft Sachsen-Anhalts kommen eigentlich ohne Begründung aus. Digitale Verwaltungsdienstleistungen haben das Potenzial, das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen, aber auch der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes deutlich zu vereinfachen. Deshalb ist es auch nur folgerichtig, dass der E-Government Aktionsplan der EU das Prinzip „standardmäßig digital“ („digital first“) vorgibt.

Öffentliche Verwaltungen sollen ihre Dienste somit vorzugsweise digital anbieten. Die Kombination von „digital first“ und „Once-Only-Prinzip“ ist das Maß der Dinge für die großen Ziele des E-Government. Der Umgang mit Behörden muss bequem, effizient, schnell, transparent, sicher und kostengünstig für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und Gründer werden.

Die Anforderungen des Datenschutzes sind hierbei besonders zu berücksichtigen. Daher ist die frühzeitige Einbindung der Datenschutzbeauftragten für die erfolgreiche Umsetzung zwingend erforderlich. Leider klafft zwischen dem technisch Möglichen sowie den Nutzererwartungen auf der einen Seite und den digitalen Angeboten des Staates auf der anderen Seite immer noch eine große Lücke.

Der Antrag soll die Behörden in Sachsen-Anhalt unterstützen, schnell ein effizientes, bürgerfreundliches, niedrigschwelliges und breites digitales Angebot bereitzustellen.

Die Verwaltung in Sachsen-Anhalt darf nicht zu einer Bremse im System werden.